In einem mehrseitigen Schreiben an das Bezirkssportgericht legte der ATSV seine Sichtweise der Vorgänge in Oberglaim dar. Wichtigster Punkt: In der 32. Minute hatte nicht Schlauderer, sondern ein anderer Kelheimer Kicker Gelb gesehen. Gelb-Rot in der 85. Minute für den Ex-Jahn-Profi sei somit unkorrekt gewesen. Die Beschwerdeführer beriefen sich in ihrer Version auch auf Aussagen des Schiedsrichters und seines Assistenten während der Partie sowie von Funktionären am Spielfeldrand. So soll sich der Referee bei der Gelb-Verwarnung beim Notieren der Trikotnummer vertan haben.Einen möglichen Fehler will das Bezirkssportgericht gar nicht leugnen. ,,Es bleibt strittig, ob der Spieler Schlauderer vor dem Platzverweis ... schon mit der gelben Karte verwarnt worden ist. Ein zweifelsfreier Nachweis darüber konnte auch im Berufungsverfahren nicht erbracht werden."
Doch selbst wenn die Darstellung des Berufungsführers zutrifft, ist der Einspruch nichtig. Denn: ,,Es liegt in diesem Fall kein Regelverstoß, sondern eine Tatsachenentscheidung des SR vor. Diese Rechtsauffassung vertreten in ähnlich gelagerten Fällen auch das Sportgericht des DFB und das VSG des Württembergischen Fußballverbandes. Ein Regelverstoß würde nur dann vorliegen, wenn der SR den Spieler Schlauderer mit der gelb-roten Karte des Feldes verwiesen hätte, obwohl er ihn nach eigener Wahrnehmung vorher noch nicht mit der gelben Karte verwarnt hatte. Dies ist aber gerade hier nicht der Fall. Der SR hat nach seiner Wahrnehmung die Regel richtig angewandt."Im ATSV überrascht dieser Spruch nicht. ,,Gerade nach dem Phantomtor-Urteil in der Bundesliga waren wir uns ziemlich sicher, dass unser Einspruch keine Chance auf Erfolg hat. Hier hat der DFB nochmals die Position der Schiedsrichter und der Tatsachenentscheidung gestärkt", sagt Birkl. ,,Ich muss aber sagen, dass es mich doch stört, dass die Schiedsrichter mit dieser falschen und offensichtlich abgesprochenen Darstellung durchkommen. Wir sind weiterhin der Meinung, dass die Darstellungen völlig falsch sind und wir um mindestens einen Punkt beraubt wurden, aber wir sehen keine Erfolgsausichten bei einer Revision."
Die Kelheimer sehen sich um die Chance gebracht, in den letzten fünf Spielminuten den Ausgleich erzielen zu können. Auch hier ist das Bezirkssportgericht anderer Auffassung. ,,Eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Platzverweis die Spielwertung beeinflusst hat, ist keinesfalls gegeben. Die Berufung konnte somit unter keinem Gesichtspunkt Erfolg haben."