2024-06-14T14:12:32.331Z

Ligabericht
Die gelb-rote Karte für Tobias Schlauderer war eine Tatsachenentscheidung des Schiris. Selbst wenn sie falsch war ? ist sie ein Fakt.  Foto: mar
Die gelb-rote Karte für Tobias Schlauderer war eine Tatsachenentscheidung des Schiris. Selbst wenn sie falsch war ? ist sie ein Fakt. Foto: mar

Sportgericht lässt ATSV abblitzen

Der ,,falsche" Platzverweis war eine Tatsachenentscheidung, an der nicht zu rütteln ist, sagt die Fußballjustiz +++ Die Kelheimer nehmen das Urteil an

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Bis in die zweite Instanz hat Fußball-Kreisligist ATSV Kelheim gekämpft. Am Urteil ändert es nichts: Am Platzverweis gegen Tobias Schlauderer am 7. September 2013 im Spiel beim SV Oberglaim wird nicht gerüttelt. Die Kelheimer hatten ins Treffen geführt, dass Schlauderer vor seiner gelb-roten Karte in der 85. Minute nie den gelben Karton gesehen hatte. Daher sei der Ausschluss falsch. Selbst wenn dem so gewesen sei, so das Bezirkssportgericht, wäre der Platzverweis als Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters unumstößlich.
Mit dieser Begründung wiesen die niederbayerischen Fußballrichter die Berufung des ATSV ab. ,,Wir werden nicht mehr in Revision gehen", erklärt Martin Birkl, der Pressewart der Kelheimer. Es bleibt somit auch bei der 1:2-Niederlage der Kreisstädter.

Ausschluss ,,bleibt strittig"

In einem mehrseitigen Schreiben an das Bezirkssportgericht legte der ATSV seine Sichtweise der Vorgänge in Oberglaim dar. Wichtigster Punkt: In der 32. Minute hatte nicht Schlauderer, sondern ein anderer Kelheimer Kicker Gelb gesehen. Gelb-Rot in der 85. Minute für den Ex-Jahn-Profi sei somit unkorrekt gewesen. Die Beschwerdeführer beriefen sich in ihrer Version auch auf Aussagen des Schiedsrichters und seines Assistenten während der Partie sowie von Funktionären am Spielfeldrand. So soll sich der Referee bei der Gelb-Verwarnung beim Notieren der Trikotnummer vertan haben.Einen möglichen Fehler will das Bezirkssportgericht gar nicht leugnen. ,,Es bleibt strittig, ob der Spieler Schlauderer vor dem Platzverweis ... schon mit der gelben Karte verwarnt worden ist. Ein zweifelsfreier Nachweis darüber konnte auch im Berufungsverfahren nicht erbracht werden."

Doch selbst wenn die Darstellung des Berufungsführers zutrifft, ist der Einspruch nichtig. Denn: ,,Es liegt in diesem Fall kein Regelverstoß, sondern eine Tatsachenentscheidung des SR vor. Diese Rechtsauffassung vertreten in ähnlich gelagerten Fällen auch das Sportgericht des DFB und das VSG des Württembergischen Fußballverbandes. Ein Regelverstoß würde nur dann vorliegen, wenn der SR den Spieler Schlauderer mit der gelb-roten Karte des Feldes verwiesen hätte, obwohl er ihn nach eigener Wahrnehmung vorher noch nicht mit der gelben Karte verwarnt hatte. Dies ist aber gerade hier nicht der Fall. Der SR hat nach seiner Wahrnehmung die Regel richtig angewandt."

Phantomtor schlägt Kerbe

Im ATSV überrascht dieser Spruch nicht. ,,Gerade nach dem Phantomtor-Urteil in der Bundesliga waren wir uns ziemlich sicher, dass unser Einspruch keine Chance auf Erfolg hat. Hier hat der DFB nochmals die Position der Schiedsrichter und der Tatsachenentscheidung gestärkt", sagt Birkl. ,,Ich muss aber sagen, dass es mich doch stört, dass die Schiedsrichter mit dieser falschen und offensichtlich abgesprochenen Darstellung durchkommen. Wir sind weiterhin der Meinung, dass die Darstellungen völlig falsch sind und wir um mindestens einen Punkt beraubt wurden, aber wir sehen keine Erfolgsausichten bei einer Revision."

Die Kelheimer sehen sich um die Chance gebracht, in den letzten fünf Spielminuten den Ausgleich erzielen zu können. Auch hier ist das Bezirkssportgericht anderer Auffassung. ,,Eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Platzverweis die Spielwertung beeinflusst hat, ist keinesfalls gegeben. Die Berufung konnte somit unter keinem Gesichtspunkt Erfolg haben."

Aufrufe: 04.1.2014, 10:00 Uhr
Martin RutrechtAutor