2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Schloot für neun Monate gesperrt

Die Spruchkammer des Kreises Mönchengladbach/Viersen urteilt wegen eines tätlichen Angriffes, einer Beleidigung und fehlender Spielerlaubnis bei der Gladbacher Hallenstadtmeisterschaft

Die Hallenstadtmeisterschaft in Mönchengladbach war ein ungewöhnlich faires Turnier. Insgesamt gab es recht wenige Zeitstrafen, und an den sieben Tagen wurde in 90 Spielen nur eine einzige Rote Karte ausgesprochen. Die sah Christian Schloot von Rot-Weiß Hockstein, der nach der Schlussirene auf Schiedsrichter Hans-Jürgen Weyers losging. Das sah zumindest die Spruchkammer so.

Am Montagabend verurteilte das Sportgericht den Hocksteiner Zugang zu einer neunmonatigen Sperre wegen eines tätlichen Angriffs auf den Schiedsrichter in einem minderschweren Fall, Beleidigung und einer fehlenden Spielerlaubnis. Denn nach seinem Wechsel vom 1. FC Mönchengladbach wäre Schloot nicht am Spieltag, dem 28. Dezember, sondern erst am 29. Dezember spielberechtigt gewesen.

Die Ereignisse auf dem Hallenparkett, denen mehrere hundert Zuschauer in der Halle beiwohnten, wurden wie so oft in Spruchkammersitzungen recht unterschiedlich wahrgenommen. Schiedsrichter Weyers gab an, dass es nach dem Spielschluss zu Tumulten gekommen sei, weil er die Uhr nicht wie von den Hocksteinern eingefordert angehalten habe. In der Folge habe Schloot ihn als "fetten Hurensohn" bezeichnet und ihn auch mit beiden Händen angefasst. Einen Schlag, den der Spieler danach zumindest versucht haben soll, nahm Weyers selbst nicht wahr. Doch andere anwesende Schiedsrichter gaben an, einen versuchten Faustschlag mit der linken Hand gesehen zu haben.

Schloot selbst räumte die eingehende Berührung des Schiedsrichters ein, bestritt die Beleidigung aber bis zum Schluss vehement. Er habe den Schiedsrichter lediglich gefragt, "was bei ihm falsch laufe". Der Schiedsrichter hingegen habe aber Schloots Mitspieler Daniel Grigoleit beleidigt, seinerseits zu diesem gesagt: "Geh mir nicht auf den Sack, Du blöder Spasti." Der Beleidigte indes fehlte als Zeuge, was die Glaubwürdigkeit der Aussage nicht gerade unterstrich, wie auch der Kammervorsitzende Rainer Hilgers betonte. Bei der Armbewegung habe es sich nicht um einen Schlag gehandelt, sondern um den Versuch, sich aus der Umklammerung der Mannschaftskollegen zu befreien, die Schloot festhielten. Niemals habe er vorgehabt, tätlich zu werden.

Dieser Darstellung folgte die Kammer in der Gaststätte "Am Haus Lütz" indes nicht. Mit sechs Monaten für den minderschweren Fall des tätlichen Angriffes, so Hilgers in der Urteilsbegründung, sei die Kammer dabei am unteren Rand geblieben. Für die Beleidigung kamen zwei Monate hinzu, ergänzt durch die üblichen vier Wochen für das Spielen ohne gültigen Pass. Rechtsgültig ist das Urteil jedoch noch nicht. Die Hocksteiner haben nun zehn Tage Zeit, einen begründeten Einspruch gegen die Entscheidung bei Hilgers einzulegen.

Aufrufe: 018.1.2016, 21:32 Uhr
Sascha KöppenAutor