Weiterhin gilt: Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Erhält ein Spieler eine rote oder gelb-rote Karte, wird eine im gleichen Spiel ausgesprochene Verwarnung nicht registriert. Eine Übertragung der gelben Karten auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht.
18 Karten bei 30 Einsätzen
Betrachtet man die vergangene Saison der Bremenliga, so wären von den insgesamt 297 Spielern, die eine Karte sahen, 56 von einer Sperre aufgrund der fünften Verwarnung betroffen gewesen. Zehn dieser Spieler hätten aufgrund einer zehnten gelben Karte ein weiteres Spiel aussetzen müssen, und ein Spieler hat das Kunststück fertig gebracht, in den 30 Spielen sogar 18 Mal die gelbe Karte gesehen zu haben. Er wäre damit sogar ein drittes Spiel gesperrt gewesen.
Die Einführung der Sperre nach der fünften gelben Karte ist die einzige nennenswerte Anpassung in den Durchführungsbestimmungen für die kommende Saison.
NFV geht noch weiter
In Niedersachen gilt im Gegensatz zu Bremen eine verschärfte Regelung in Sachen Fairness. Hier gibt es die Sperre nach der 5. Gelben nicht nur in der Landesliga und Bezirksliga, sondern auch auf Kreisebene - in der Kreisliga schon länger und seit letzter Saison sogar in der 1 Kreisklasse.