2024-04-25T14:35:39.956Z

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Die Hoffnung lebt: Die Spieler der JSG Aarbergen (hellgrüne Trikots) haben die KOL noch nicht abgeschrieben. Archivfoto: Vigneron
Die Hoffnung lebt: Die Spieler der JSG Aarbergen (hellgrüne Trikots) haben die KOL noch nicht abgeschrieben. Archivfoto: Vigneron

Aarbergener ziehen vor Verbandsgericht

Fall um Spielsperre von Leon Hofmann schlägt weiter hohe Wellen +++ Abgestiegene JSG hofft noch auf Eingliederung in Kreisoberliga +++ Borger: Wir können für das Ganze am allerwenigsten

Aarbergen. Es ist ein brisanter und vertrackter Fall, der im Nachklang der Saison 2016/17 im Kreis Rheingau-Taunus und insbesondere im Lager der JSG Aarbergen weiter hohe Wellen schlägt. Fakt ist: Die JSG-Verantwortlichen um Matthias Borger haben fristgerecht beim Sportgericht des Hessischen Fußball-Verbandes (HFV) Berufung eingelegt und um kurzfristige Anberaumung einer mündlichen Verhandlung gebeten. Nicht anzunehmen aber, dass noch vor dem 30. Juni verhandelt wird.

Aarbergener derzeit im Status „A-Ligist“

In der heiklen Angelegenheit um die vermeintliche Einsatz-Sperre des JSG-Spielers Leon Hofmann im Relegationsrückspiel gegen den FV 08 Geisenheim (0:1) hatte das Kreissportgericht unter Vorsitz von Matthias Hannes in erster Instanz darauf erkannt, dass Hofmann trotz des Sperrvermerks im elektronischen Spielbericht in der Partie am 3. Juni hätte eingesetzt werden können. Somit wurde der Aarbergener Einspruch gegen die Spielwertung abgewiesen. Nach derzeitigem Stand ist die JSG in die A-Liga abgestiegen.

Höhe der Geldstrafe gegen Beuerbach steht noch aus

Womit sich der Verein keineswegs abfinden will. Schließlich gilt es als erwiesen, dass ein Verantwortlicher aus den Reihen von Gruppenliga-Absteiger TuS Beuerbach den Sperrvermerk am 1. Juni – offenbar während einer Zugfahrt – bei der elektronischen Bearbeitung im DFB-Net ausgelöst hat, obwohl der potenzielle Beuerbacher Zugang Leon Hofmann noch nicht – wie vorgeschrieben – ein Ab- und Anmeldeformular unterschrieben hatte. Nach dem Eindruck von Matthias Hannes geschah das „nicht mit Vorsatz“. Hannes, der das Urteil seines Gremiums in Einklang mit den Statuten sieht, will in Kürze die Höhe der Geldstrafe gegen den TuS Beuerbach festlegen

"Was passiert ist, ist nicht mit Unkenntnis zu entschuldigen"

Matthias Borger argumentiert: „Man wird bei der Bearbeitung zwei Mal gefragt, ob Ab- und Anmeldung vorliegen. Außerdem war bekannt, dass wir noch ein Spiel haben. So gesehen ist das, was passiert ist, nicht mit Unkenntnis zu entschuldigen.“ Wobei Kreisoberliga-Leiter Alfred Hollinger im Vorfeld des Spiels durchaus reagiert hatte, Kreisfußballwart Erich Herbst informierte. Der wiederum hielt Rücksprache mit HFV-Mitarbeiter Walter Sitorius. Das führte zu Hollingers Mail an die JSG mit dem Tenor: Der Spieler darf nicht eingesetzt werden. Hollinger war überdies direkt vor dem Anpfiff in der Kabine präsent, als die Aarbergener ein „Antreten unter Protest“ vermerken ließen. „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“, sagt Hollinger.

Wörsdorf II und TV Idstein hoffen noch

Gleichwohl fühlen sich die Aarbergener auf allen Ebenen als Verlierer. Sie wollen einen Rechtsanwalt für Sportrecht hinzuziehen, hoffen, über ein geändertes Urteil auf Verbandsebene die Grundlage zu erwirken, dass der Kreisfußballausschuss der JSG im Nachhinein aus sportlichen Erwägungen den Verbleib in der Kreisoberliga zuspricht. Wodurch vernutlich einhergend die Relegations-Verlierer in A- und B-Liga – die TSG Wörsdorf II und der TV Idstein – in Verbindung mit der Richtzahl 16 bei der Klassenstärke in der höheren Liga verbleiben dürften.

Onlineverfahren modifizieren

„Leon Hofmann hat signalisiert, trotz allem nach Beuerbach wechseln zu wollen. So gesehen profitieren die Beuerbacher auch noch. Und wir hängen kurz vor Ablauf der Wechselfrist mit weiteren Spielern in der Luft, die nur kommen wollen, falls wir Kreisoberliga spielen“, umreißt Borger die aus JSG-Sicht missliche Lage. Hervorgerufen durch eine Aktion eines Außenstehenden. Das schreit förmlich nach dringender Überarbeitung des Onlineverfahrens im Rahmen eines Spielerwechsels, um Vorgänge dieser Art kategorisch auszuschließen. Borger abschließend: „Wir können für das Ganze am allerwenigsten, haben die Kosten am Bein, den Zeitaufwand und den Ärger.“

Aufrufe: 026.6.2017, 17:18 Uhr
Stephan NeumannAutor