Durch das Insolvenzverfahren seien "nicht vorhersehbare Kosten" in Höhe von 74.273 Euro entstanden. "Aufgrund der ohnehin knappen Finanzplanung des WSV ist es nicht möglich, aus dem operativen Geschäft diese außerordentlichen Kosten kurzfristig zu kompensieren", heißt es zur Begründung. Die Umlage soll ausschließlich dazu verwendet werden, "die aus dem Insolvenzverfahren entstandenen Kosten auszugleichen". Die Notwendigkeit soll zudem Jahr für Jahr überprüft werden. Damit der Antrag angenommen wird, sind drei Viertel der Stimmen notwendig.
Die 2014 beschlossene neue Satzung ist unterdessen noch nicht eingetragen. "Daher muss die Versammlung nach den Regeln der noch eingetragenen Satzung erfolgen", so der WSV-Vorstand.