Diesen Vergleichsvorschlag machte das Ulmer Arbeitsgericht unter Vorsitz von Richter Zimmermann bei der Verhandlung am Montag. Während Baierl den Vorschlag noch im Gerichtssaal akzeptierte, stimmte Rechtsanwältin Elke Strauß für den Verein nur auf Widerruf zu. Der SSV 1846 hat bis 22. Juli Zeit, den Vergleich ebenfalls anzunehmen.
Nach einer Serie von sportlichen Misserfolgen hatte der SSV Ulm 1846 seinen Cheftrainer im November 2012 gefeuert. Präsident Paul Sauter übernahm erneut den Trainer-Job bei den Spatzen in Personalunion. Zugleich sprach der Verein eine Verhaltens-, Personen- und betriebsbedingte Kündigung gegen den Cheftrainer aus. Dagegen klagte Baierl und verlangte eine Abfindung in Höhe von 8000 Euro. Der Verein wollte maximal 1000 Euro bezahlen, ein erster Gütetermin im Februar blieb ohne Ergebnis.
So trafen sich Baierl und sein ehemaliger Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht wieder. Dabei wurde bekannt, das es zwischen dem Trainer und dem Verein keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gab. Baierl wurde nur aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mit Sauter als Trainer beschäftigt. Er sollte die taktischen und methodischen Vorgaben Sauters auf dem Trainingsplatz umsetzen.
Dass es keinen schriftlichen Vertrag gab, rüffelte auch Richter Zimmermann: „Wenn sie einen gescheiten Vertrag gemacht hätten, wäre ihnen das ganze Hick-Hack erspart geblieben.“ So blieb bis zuletzt umstritten, ob Baierls Arbeitsverhältnis beim SSV 46 unbefristet oder bis 2014 befristet war. Sauter hatte den Rauswurf damit begründet, Baierl habe sich nicht an die verabredeten sportlichen Vorgaben gehalten.
Vereins-Anwältin Elke Strauß sprach sogar von einer Täuschungsabsicht Baierls: „Er hat alles umgekrempelt und sich nicht an Absprachen gehalten. Hätten wir gewusst, dass er im Training alles anders macht, hätte der Verein ihn nicht als Chefcoach verpflichtet.“