2024-05-08T14:46:11.570Z

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Der Fußball beim VfR Eberstadt liegt derzeit am Boden. Wie geht es weiter im Streit um den Rückzug aus der A-Liga? Symbolfoto: www.fotolia.de
Der Fußball beim VfR Eberstadt liegt derzeit am Boden. Wie geht es weiter im Streit um den Rückzug aus der A-Liga? Symbolfoto: www.fotolia.de

Wie geht es weiter in Eberstadt?

Noch immer Streit um den Rückzug des VfR aus der A-Liga / Wurde der Verein gezielt geschädigt?

Die Herausnahme des A-Ligisten VfR Eberstadt aus dem Spielbetrieb wird zwischen dem Hessischen Fußballverband, dem Kreisfußballausschuss Darmstadt sowie dem Verein selbst weiter diskutiert. Dabei geht es um die Frage, ob der Verband die Spieler des Vereins gegen den Willen des Vereinvorstandes für das Spielen in anderen Vereinen freigeben darf.

Die Diskussionen um die Folgen der Herausnahme des Darmstädter A-Ligisten aus dem laufenden Spielbetrieb der Verbandsrunde 2016/17 halten weiter an. Eberstadt war nach dreimaligem Nichtantreten (gegen Germania Eberstadt, TSG Wixhausen und KSG Brandau) am 21. November 2017 gem. § 37 der Spielordnung aus dem Wettbewerb ausgeschieden und ist damit erster Absteiger aus der Kreisliga A.

Inzwischen geht es aber um die Frage, ob die Spieler des VfR Eberstadt unmittelbar die Möglichkeit erhalten können, bei einem anderen Verein anzuheuern. Die Spieler haben keine Möglichkeit mehr, Fußball zu spielen. Deshalb gibt es eine Schutzvorschrift in der Spielordnung des Verbandes. Dabei geht es um den Wegfall der sogenannten Wartefristen, die dann greifen, wenn der Spieler unter normalen Umständen vor oder während einer Saison den Verein wechselt. In § 121 der Spielordnung sind nun Ausnahmefälle geregelt, die unter anderem auch bei der Auflösung eines Vereins oder der Einstellung seines Spielbetriebs greifen.

Eberstadts Vereinsvorsitzender Rolf Schlinkmann hatte sämtliche Spielerpässe zum Verband nach Frankfurt geschickt und eine Freigabe verweigert. Das erklärt er mit dem Verhalten vieler Spieler, die absichtlich den Ausschluss aus dem Spielbetrieb herbeigeführt hätten. Sie seien weder zum Training noch zum Spiel erschienen und in der Folge hätte der Verein dreimal nicht antreten können. Somit hätten die Spieler den Ausschluss gezielt herbeigeführt und den VfR Eberstadt damit geschädigt. "Zur "Belohnung" sind die jetzt auch noch vom Verband freigegeben worden und unser Verein ist gelackmeiert", beklagt Schlinkmann. "Wir hätten im Januar beispielsweise ja auch noch an den Darmstädter Hallenstadtmeisterschaften teilnehmen können, weil wir ja nur aus dem Ligaspielbetrieb ausscheiden mussten", führt Schlinkmann weiter aus.

Der frühere VfR-Trainer Aydin Kurt nimmt die betroffenen Spieler dagegen in Schutz und beklagt die aus seiner Sicht "katastrophalen Bedingungen" beim Darmstädter Stadtteilclub. Der VfR habe auch dank seiner Arbeit zum ersten Mal seit 29 Jahren wieder in der Darmstädter A-Liga aktiv sein können. Es seien zudem nur vier Spieler gewesen, die er von einem Wechsel zum FCA Darmstadt habe überzeugen können. "Und die sind freiwillig mitgekommen," so der Ex-Trainer.

Der Verband verweist auf die Spielordnung, die keine Ursachenforschung vorsieht. Ist keine Spielmöglichkeit gegeben, entfällt die Wartefrist, argumentiert der Leiter der Passstelle, Stefan Heck. Dabei gehe es ihm um den Schutz der Spieler. Das lässt Schlinkmann so nicht gelten: "Schutz der Spieler ist schön und gut, aber wer schützt den Verein, wenn Spieler absichtlich den Spielbetrieb boykottieren?"

Eine nicht eindeutige Situation ist hier gegeben, wie der Darmstädter Kreisfußballwart Michael Sobota befindet. Selbstverständlich gelte es, den Spielern unmittelbar eine Spielmöglichkeit zu geben, wenn diese bei ihrem aktuellen Verein die Voraussetzungen nicht mehr haben. Doch könne es nicht im Sinne des Verbandes sein, Spielern eine sofortige Möglichkeit zum Fußballspielen in einem anderen Verein zu ermöglichen, wenn diese gezielt und selbst den Verlust der Spielmöglichkeit herbeiführen, so wie dies Eberstadts Vorsitzender Rolf Schlinkmann in den Raum stellt. Hinzu komme, so Sobota, dass dem Verein auch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, weil Entschädigungs- bzw. Ablösezahlungen entfallen. Schlinkmann schätzt den finanziellen Schaden für den VfR auf rund 5000 Euro. Viel Geld für einen Amateurverein, der üblicherweise jeden Euro zwei Mal umdrehen muss.

In einem ähnlich gelagerten Fall soll durch den Verband ebenso entschieden worden sein, wie dies aktuell beim VfR Eberstadt der Fall ist. Trotzdem dürfte das Thema in den kommenden Wochen auch von Verbandsseite weiter heiß diskutiert werden. Ob das dem VfR Eberstadt in der derzeitigen Situation allerdings weiterhilft, ist fraglich. Schließlich sind bereits Fakten geschaffen worden. So war Alexandru Paraschiv zur SKG Bickenbach gewechselt und hatte dort drei Wochen nach der Herausnahme von Eberstadt aus dem Spielbetrieb sein erstes Pflichtspiel absolviert.

Für den geschädigten VfR bleibt daher nur, die Planungen für die kommende B-Liga-Saison 2017/18 aufzunehmen. Weniger als ein halbes Jahr haben Schlinkmann und seine Kollegen Zeit, ein neues Team aufzubauen. Doch derzeit, so der Vorsitzende, stehe man noch ohne einen einzigen Spieler da.

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Hintergrund

Nach § 121 Nr. 2 Buchstabe d) der Spielordnung des Hessischen Fußballverbandes entfällt die Wartefrist für die Spieler, ohne dass es für den Vereinswechsel einer Zustimmung des abgebenden Vereins bedarf, bei der Auflösung eines Vereins oder Einstellung seines Spielbetriebs. Die Frage, die sich nun stellt ist, wie die Frage der Einstellung des Spielbetriebs zu interpretieren ist.

Aufrufe: 022.2.2017, 10:58 Uhr
RedaktionAutor