2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
VfR Aalen Geschäftsführer Finanzen, Holger Hadek, stand bei der Infoveranstaltung für Mitglieder und Dauerkartenbesitzer ebenfalls Rede und Antwort. Foto: Thomas Siedler
VfR Aalen Geschäftsführer Finanzen, Holger Hadek, stand bei der Infoveranstaltung für Mitglieder und Dauerkartenbesitzer ebenfalls Rede und Antwort. Foto: Thomas Siedler
VR Bank Bodensee-Oberschwaben

VfR Aalen hofft weiterhin auf Null-Punkte-Abzug

Die wichtigsten Fragen zur Planinsolvenz des Fußball-Drittligisten schlüssig beantwortet

Aalen / sz - Trotz der Transparenz, die der Fußball-Drittligist VfR Aalen beim Planinsolvenzverfahren an den Tag legt, sind noch einige Fragen offen gewesen, insbesondere bei den Mitgliedern beziehungsweise Dauerkartenbesitzern, die der Infoveranstaltung am Dienstagabend beigewohnt sind. Wir haben das einmal zusammengefasst.

Nach dem Abstieg waren es 2,5 Millionen Euro Schulden, ein Jahr später dann 3,6 Millionen und das, obwohl man die Etats der Spieler gekürzt hat. Wo ist das Plus von einer Million denn hergekommen?

Hierzu äußerte sich VfR Aalens Präsidiumssprecher Roland Vogt: "Für die Saison 2015/2016, also der ersten Drittligasaison, war ein Minus von circa einer Million Euro geplant. Genau dieses Ergebnis ist erreicht worden, es waren genau 1070 000 Euro. Diesen Verlust obendrauf gerechnet ergibt dann die Summe von 3,6 Millionen. Man darf nicht vergessen, dass wir aus der 2. Liga gekommen sind. Das ist wie in einem Betrieb, da hat man noch alte Strukturen, alte Mitarbeiter und Verträge etc. pp. Bis diese Restrukturierung greift dauert meist ein Jahr. In diesem Jahr haben wir mit einem Minus von 200 000 Euro gerechnet, also 800 000 Euro weniger. Durch die Steuerlast wird das Ergebnis nun anders aussehen. Diese 200 000 Euro, da sind sich Präsidium und Aufsichtsrat einig, werden wir ausgleichen, so dass wir ein Null-Ergebnis haben."

Was passiert eigentlich beim Worst Case, also im Falle eines Abstiegs? Muss man die Lizenz für die Regionalliga beantragen beziehungsweise ist diese beantragt?

"Bislang beantragen wir die Lizenz für die 3. Liga und wenn ich es richtig weiß, muss man für die Regionalliga gar keine beantragen", sagte Vogt. Aalens Geschäftsführer Finanzen, Holger Hadek, sprang ihm zur Seite: "Die 2. und 3. Liga zu beantragen, ist ein sehr umfangreiches Thema, das viel Arbeit kostet, was wir aber natürlich auch gerne machen. Bei der Regionalliga verhält es sich eigentlich recht einfach. Da muss der Verein eine Bankbürgschaft von 35 000 hinterlegen, was ich persönlich für sehr gering halte. Damit hat man die Lizenz quasi schon beantragt. Wie es dann aber im Ernstfall aussieht, da müssten wir uns alle noch einmal zusammen setzen, wie man das schultern kann. Da müssten Strukturen eingedampft werden. Es wäre ein sehr großer Kraftakt, das zu stemmen."

Was hat es denn mit dem Punktabzug auf sich? Einmal heißt es drei, dann wieder neun oder gar keinen?

Hier hat sich ebenfalls Hadek, der sich für den VfR damit auseinander setzen muss, geäußert: "Es gibt eine Spielordnung des Deutschen Fußball Bundes (DFB), in der klar geregelt ist, dass neun Punkte abgezogen werden, wenn ein Verein Insolvenz beantragt. Die Anwälte sprechen aber von einer Öffnungsklausel. Wenn zuvor aber ein Hauptsponsor des Vereins Insolvenz beantragt hat, kann von diesem Neun-Punkte-Abzug abgesehen werden. Grundsätzlich geht der DFB dabei vom aktuellen Hauptsponsor aus, es ist aber nicht klar definiert, ob es sich nicht auch um einen vorhergegangenen handeln kann. Die Firma Imtech, einer unserer ehemaligen Hauptsponsoren, hat Insolvenz beantragt. Unsere Aufgabe ist es nun, aufzuzeigen, dass das immer noch bei uns nachwirkt." Hierbei werde man von Thomas Summerer beraten, der selbst bei der DFL tätig war und solche Fälle aus dem effeff kenne. "Ich kann mir keinen besseren vorstellen, der uns in diesem Fall unterstützt", so Hadek weiter.

Was passiert eigentlich mit den 3,6 Millionen Euro Verbindlichkeiten?

Zu dieser Frage äußerte sich Sebastian Krapohl, Mitarbeiter des Insolvenzverwalters des VfR Aalen, Holger Leichtle: "In einem Insolvenzverfahren ist es immer so, dass zu beginn die Passivseite eingefroren wird. Die Verbindlichkeiten sind da, das Insolvenzverfahren ist aber dazu da, dass der Verein nichts mehr mit diesen Verbindlichkeiten zu tun hat, es müssen keine Zinsen mehr dafür gezahlt werden.

Das Verfahren endet dann damit, dass ein Insolvenzplan vorgestellt wird, der regelt, dass die Gläubiger eine Quote bekommen. Das heißt eine Summe, die auf alle Gläubiger verteilt wird. Damit sind dann die Verbindlichkeiten gedeckelt. Dieser Plan wird in den kommenden Wochen ausgearbeitet."

Was geschieht denn, wenn die Gläubiger damit nicht einverstanden sind?

Beim Insolvenzplan gibt es einen Vergleichsplan. Den Gläubigern wird vorgerechnet, was bei einer Zerschlagung passieren würde und mit welcher Quote er rechnen kann. Der Insolvenzplan muss den Gläubiger mindestens so gut stellen wie bei einer Zerschlagung.

Wenn der Gläubiger wirtschaftlich denkt, wird er dem Insolvenzplan zustimmen, da er ihm eine bessere Quote gibt als bei einer Zerschlagung", hat Krapohl beantwortet.

Aufrufe: 022.2.2017, 19:32 Uhr
Schw�bische Zeitung / Von Timo LämmerhirtAutor