2024-05-10T08:19:16.237Z

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Thomas Eichin war ein knappes halbes Jahr 1860-Geschäftsführer. Foto: sampics / Stefan Matzke
Thomas Eichin war ein knappes halbes Jahr 1860-Geschäftsführer. Foto: sampics / Stefan Matzke

1860 verliert vor Gericht gegen Eichin - und muss zahlen

Ex-Geschäftsführer blamiert die Löwen

Der TSV 1860 hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage einstecken müssen. Ex-Geschäftsführer Thomas Eichin hatte mit seiner Kündigungsschutzklage Erfolg, jetzt muss der Verein kräftig zahlen.

Die Sachlage war offenbar so klar, dass Thomas Eichin sich nicht lange im Arbeitsgericht München aufhalten musste. „Eine Angelegenheit von zwei Minuten“ sei die Verhandlung gewesen, so der frühere Geschäftsführer des TSV 1860. Dann stand bereits fest, was im Grunde auch gar nicht anders zu erwarten war: „Meine Klage ist in allen Punkten durchgekommen. Es gibt keine Gründe, mein Gehalt nicht zu zahlen“, sagte der 50-Jährige.

Die Löwen haben somit vor Gericht eine empfindliche Schlappe erlitten. Wobei man sich nicht groß wundern musste. Schließlich widerspricht es allen branchenüblichen Gepflogenheiten, den Geschäftsführer zu feuern und dann einfach die Gehaltszahlungen einzustellen. Gleiches ist übrigens auch zunächst mit Ex-Trainer Kosta Runjaic und Ex-Chefscout Peer Jaekel geschehen (hier gab es inzwischen einen Vergleich). „Diese Hinhaltetaktik ist hinlänglich bekannt“, sagte Eichin zu den verweigerten Zahlungen.

Eichin ist offiziell weiterhin „widerruflich freigestellt“

Der gebürtige Freiburger, der im Sommer 2017 von Werder Bremen gekommen war, fiel bei Investor Hasan Ismaik letzten November in Ungnade. Erst wurde Eichin zum Sportdirektor degradiert und bald darauf beurlaubt. Seine Nachfolge trat der Ismaik-Intimus Anthony Power an. „Es ist im Profi-Fußball üblich, dass ein Geschäftsführer freigestellt wird, weil man meint, es ohne ihn besser machen zu können“, sagte Eichin, „es ist aber nicht in Ordnung, dass man jemanden freistellt und ihm dann kein Gehalt mehr zahlt.“

Eichin, der offiziell weiter „widerruflich freigestellt“ ist, hat bei 1860 noch einen Vertrag bis zum 30. Juni 2019. Die Sechziger, die übrigens vor dem Arbeitsgericht fast schon traditionell eine unglückliche Figur abgeben, müssen nun dem Ex-Geschäftsführer zweieinhalb Jahresgehälter zurückzahlen. Es bedarf keiner großen Fantasie, dass es sich hier um ein schönes Sümmchen handeln und sich die aktuellen Insolvenzängste dadurch nicht mindern dürften.

Eichin merkte zum Rechtsstreit noch an, die Löwen hätten sich „taktisch unklug“ verhalten. Mangelnde Zahlungsmoral gilt schließlich auch in der Fußball-Branche als stark abschreckend. „Das spricht sich rum“, sagte Eichin. Zum sportlichen Niedergang der Löwen nach seinem Abschied wollte er nicht groß Stellung nehmen: „Das Ergebnis spricht für sich“, sagte er nur – und fügte hinzu: „Ich wünsche Sechzig alles Gute – das meine ich wirklich so.“


Aufrufe: 027.6.2017, 14:27 Uhr
Münchner Merkur - Armin GibisAutor