"Wir müssen uns da ein paar Sachen einfallen lassen", erklärte Sportdezernent Sebastian Semmler gegenüber unserer Redaktion. Die Frage ist, ob die Kunstrasenplätze - die kleinen ebenso wie die großen - komplett eingefriedet werden sollten. Einiges spricht für diese Überlegung: So ist die Sportanlage in Büttgen von der Driescher Straße aus jederzeit frei zugänglich. Niemand kann kontrollieren, wer sich wann dort aufhält. Insofern kann auch niemand sagen, wer die zwei Brandflecken in der Millionen-Investition zu verantworten hat. "Die Platzpflege ist aufwändiger und spezieller", erklärt Semmler. Laub auf dem Kunstrasen finde nicht den Weg in den natürlichen Kreislauf. Nicht zuletzt weil das so ist, ist der Pflegeaufwand ungleich intensiver als dies bei den Asche- oder Naturrasenplätzen der Fall war.
Die Plätze werden täglich beziehungsweise mehrmals in der Woche überprüft, über alle Pflegearbeiten wird sorgfältig Buch geführt. Auf jeder Sportanlage stehen die erforderlichen Geräte zur Verfügung. Für die jährliche "große Inspektion" steht auf dem Bauhof ein Intensivpflegegerät zur Verfügung. Die Frage ist jetzt, ob die Gelegenheits- und Freizeitkicker auf der Strecke bleiben. In der Februar-Sitzung des Sportausschusses hatte eine Anwohnerin angeregt, das eingefriedete Kunstrasen-Kleinspielfeld zu öffnen - Eltern könnten die Patenschaft übernehmen, wenn sich ihre Kids dort austoben. In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Verwaltung ablehnend. "Bisher", so ist in der Begründung zu lesen, "bestand nämlich Übereinstimmung darin, dass die Sportanlagen in Vorst, Büttgen und am Kaarster See nur von den Schulen und Sportvereinen genutzt werden sollten".
Die Verwaltung schlägt eine stärkere Abschottung der Anlagen vor. Das Kleinspielfeld in Vorst könnte höhere Zäune und abschließbare Flügeltore bekommen, in Büttgen könnte die komplette Anlage eingezäunt werden.