2024-05-02T16:12:49.858Z

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Stadt fordert 158 000 Euro vom 1. FC Kleve

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Im Vorstand des 1. FC Kleve gibt es ein Thema, das in etwa so beliebt ist wie der Gerichtsvollzieher im Hausflur: Das Grundstück Stadionstraße 46. Hier vegetiert derzeit ein Stück Fußballgeschichte vor sich hin. Das ehemalige Platzhaus des VfB 03 Kleve steht in einem Gelände, auf dem die Stadt Kleve eine "ökologische Siedlung mit alternativen Wohnformen" errichten will.

Die Parzelle gehört laut Grundbuch dem 1. FC Kleve, doch haben die Volksbank Kleverland und die NRW Bank im Rahmen einer Finanzierung Grundschulden auf dieses Grundstück zur Besicherung von Krediten eintragen lassen. Es soll sich um etwa 200 000 Euro handeln, die noch aus der Finanzierung der jetzt zum Abriss vorgesehen Sportstätten stammen.

Die Stadt Kleve hat dafür damals den Banken einen Rangvortritt eingeräumt: Damit rückte die Kommune im Juni 2006 im Grundbuch hinter die Geldinstitute zurück. Die Volksbank Kleverland hatte einst erklärt, man habe kein Geld zu verschenken und wolle den Gegenwert für die Sicherheit auch haben. Die Stadt Kleve pocht darauf, dass der Verein eine lastenfreie Rückübertragungsverpflichtung für das Grundstück einhält.

Nach Informationen der Rheinischen Post hat sich die Stadt Kleve mit der Volksbank Kleverland mittlerweile geeinigt. Es soll ein Grundstückstausch stattfinden, so dass einer Entwicklung des Geländes an der Stadionstraße dann nichts mehr im Weg stehen würde. Was für die Verwaltung jedoch noch auf der Agenda steht, ist eine "Rückerstattung der Aufwendungen", die für die Lastenfreimachung des Grundstücks entstanden ist und über die man jetzt mit dem 1. FC Kleve sprechen will. Es handelt sich hier um 158 000 Euro, die die Stadt offenbar gern vom Verein hätte. In einem Schreiben der Stadt wird der Vorsitzende des 1. FC Kleve, Christoph Thyssen, um ein Gespräch gebeten.

Den Brief aus dem Rathaus hat der Verein eher achselzuckend zur Kenntnis genommen. Ein Grund dafür ist, dass das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen und daher immer noch der Insolvenzverwalter vertretungsberechtigt für den Verein ist. Außerdem erklärt der Verein, dass man im Rahmen des Insolvenzverfahrens darauf hingewiesen habe, dass kein Gläubiger bevorzugt werden dürfe. Auf einen Gesprächstermin konnte man sich bislang nicht verständigen.

Aufrufe: 017.12.2012, 23:23 Uhr
Rheinische Post / Peter JanssenAutor