2024-04-25T14:35:39.956Z

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F: Zink
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Forchheim kommt mit einem blauen Auge davon

Der Bayernliga-Aufsteiger muss nach dem abgesagten Pokal-Qualifikationsspiel gegen die DJK Don Bosco Bamberg 200 Euro Strafe zahlen

Der Bayernliga-Aufsteiger SpVgg Jahn Forchheim konnte aus Spielermangel das Qualifikationsspiel gegen die DJK Don Bosco Bamberg am 30. Juni 2017 nicht bestreiten. Die Partie wurde für Don Bosco gewertet. Nun hat das Sportgericht Bayern dazu das Urteil gesprochen: Die Forchheimer müssen 200 Euro Strafe zahlen und sind damit glimpflich davon gekommen.
Ein Pflichtspiel der Herren im bayerischen Verbandsspielbereich abzusagen ist normalerweise ein schweres Vergehen. Die SpVgg Jahn Forchheim sah sich allerdings gezwungen die Qualifikationspartie für den Bayerischen Toto-Pokal 2017/18 abzusagen. Denn nach der langen Relegation mit sechs Spielen bis zum 9. Juni, als dann am Ende der Aufstieg in die Bayernliga feststand, begann die sehr kurze Sommerpause von nur wenigen Tagen. Dass die Pokal-Qualifikation so früh in der Saison stattfindet, ist nicht neu, war aber eine zu große Belastung für die Oberfranken. Eine Spielverlegung war nicht möglich und so blieb schweren Herzens nur die Absage. Das Sportgericht Bayern wiederum, das sich mit diesem Fall beschäftigen musste, kam nicht umhin ein Urteil zusprechen, das da lautet:

"Die SpVgg Jahn Forchheim erhält gemäß § 78 Abs. 1 RVO wegen Verursachen eines Spielausfalls eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro. Das Spiel ist gemäß § 29 Spielordnung für DJK Don Bosco Bamberg mit 2:0 als gewonnen und für SpVgg Jahn Forchheim mit 0:2 als verloren zu werten. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 51,36 Euro trägt SpVgg Jahn Forchheim. Begründet wurde das Urteil wie folgt: “Nachdem die vom betroffenen Verein vorgetragenen Gründen für den Spielausfall nicht strafmildernd berücksichtigt werden können, hält das Sportgericht Bayern eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro für zwingend geboten und auch notwendig."
Aufrufe: 013.7.2017, 11:18 Uhr
Dirk Meier Autor