Die Meidericher sollen in dieser Begegnung einen Spieler aufgeboten haben, der nicht spielberechtigt war. Bei einem positiven Bescheid der Beschwerde hätten die Straelener als sportlich bester Nachrücker der Qualifikation den Platz des MSV in der Niederrheinliga eingenommen.
Doch, was auf den ersten Blick zu Gunsten der Straelener sprach, bekam vor der Spruchkammer unter Berücksichtigung weiterer Paragrafen der Spielordnung eine nicht mehr so eindeutige Sicht. Ohne einen Sportanwalt habe man ohnehin keine Chance, die komplexen Zusammenhänge der Spielordnung zu verstehen, sagt Jahnsen. Nachdem die erste Instanz des Sportgerichts den Einspruch gegen die Spielwertung abgelehnt hatte, schloss sich auf Berufung der Straelener auch die zweite Instanz dieser Rechtsauffassung an. "Die Kammer hat angeregt, dass wir uns trotzdem um einen Platz in der Niederrheinliga bewerben und uns dabei auf eine Härtefall-Situation berufen sollen", sagt Janhsen, der die Möglichkeit als äußerst gering einschätzt, dass dem von Straelener Seite mittlerweile schriftlich eingereichten Antrag entsprochen wird. Janhsen: "Wir richten uns jetzt darauf ein, mit den B1-Junioren in der Leistungsklasse zu spielen. Das Hin und Her geht jetzt anderthalb Monate, irgendwann reicht es dann auch."
So wird der SV Straelen in der Jugend-Niederrheinliga "nur" mit den C- und A-Junioren vertreten sein. Der Start der neuen Meisterschaftsrunde beginnt in zwei Wochen. Am 23./24. August werden die ersten Punkte vergeben.