2024-04-25T14:35:39.956Z

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Dieter Rebel soll zahlen. F: Zink
Dieter Rebel soll zahlen. F: Zink

Sportgericht straft Rebel für diskriminierende Äußerungen ab

Frauenfeindliche Kommentare auf Facebook geahndet +++ Streitpunkt: War der Funktionär zu diesem Zeitpunkt Mitglied des SV Seligenporten?

Ein Ende Dezember 2016 verhängtes Urteil des BFV-Sportgerichts wurde nun bestätigt: Amateurfußball-Funktionär Dieter Rebel, einst Teammanager der Seligenportener U23, soll nach "herabwürdigenden und diskriminierenden" Kommentaren gegenüber weiblichen Schiedsrichtern auf der Plattform Facebook eine Geldstrafe von 300 Euro zahlen. Dazu kommen Verfahrenskosten in Höhe von 50 Euro. Zuerst hatte fussballn.de von dem Fall berichtet.

Das Urteil bezieht sich auf das Nachspiel der Partie zwischen dem FSV Erlangen-Bruck und dem TSV Kornburg vom 24. Spieltag der Landesliga Nordost. Nach der von Annette Hanf geleiteten Begegnung hatte sich Rebel auf Facebook öffentlich über die Leistung der Schiedsrichterin geäußert. Das Sportgericht sah diese Äußerungen als geeignet an, "das Schiedsrichterwesen im Frauenbereich massiv herabzuwürdigen."

Das Urteil im Wortlaut:

Herr Dieter Rebel, zum Tatzeitpunkt und darüber hinaus Mitglied des SV Seligenporten, kommentierte die Leistung der Schiedsrichterin in obigem Spiel öffentlich in einem weithin bekannten sozialen Netzwerk mehrfach in hämischer und gegenüber Frauen herabwürdigenden und diskriminierenden Art und Weise in einer Form, die jeglichen sportlichen Anstand vermissen ließ und geeignet war, das Schiedsrichterwesen im Frauenbereich massiv herabzuwürdigen. Der Verbandsanwalt des BFV hat in diesem Zusammenhang am 06.12.2016 eine Sanktionierung in Höhe von € 300,00 beantragt. Das Sportgericht hat hierzu am 13.12.2016 eine Stellungnahme sowohl vom Betroffenen selbst als auch von seinem nach eigenen Angaben mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragten Rechtsanwalt erbeten. Eine Reaktion hierauf ist innerhalb der gesetzten Frist nicht erfolgt. Das Sportgericht Bayern ist mit dem Verbandsanwalt der festen Überzeugung, dass nach Lage der Dinge in diesem Fall eine empfindliche Sanktionierung unvermeidlich ist. Mit dem Verbandsanwalt hält es eine Geldstrafe in Höhe von € 300,00 für tat- und schuldangemessen und unbedingt für erforderlich.

Dieter Rebel ließ über seinen Anwalt Einspruch gegenüber dem Urteil einlegen, sieht seine Äußerungen (u.A.: "Es wird immer schlimmer, jetzt pfeifen die Weiber bereits in der Landesliga.") vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Entscheidend für die Urteilssprechung (und überhaupt die Zuständigkeit des BFV-Sportgerichts) war aber die Tatsache, dass der BFV den Funktionär zu besagtem Zeitpunkt noch als Mitglied des SV Seligenporten einordnete - nach Rebels Aussage (und einem der Redaktion vorliegenden Schriftsatz des Vereins) wurde die Kündigung Rebels zum 31.07.2016 aber vom SV Seligenporten und dessen Vorsitzenden Walter Eisl bestätigt.

Diese nun erkennt der Verband nicht an: Die Vereinssatzung gebe nur eine Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres (in diesem Fall 30. Juni 2017) her. Ein vorzeitiger Ausschluss kann in Ausnahmefällen nur durch einen Zwei-Drittel-Mehrheitsbeschluss des Vereinsrats vollzogen werden. "Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit dem Verein nichts mehr zu tun habe, woher soll ich das als Laie denn wissen?", so Rebel.

Eine Berufung gegen das Urteil wurde in einer Verhandlung am 01.03. abgelehnt - auch die dadurch entstandenen Gebühren in Höhe von rund 260 Euro wurden dem Beklagten auferlegt. Dieter Rebel hat zumindest gegenüber dem mithaftenden SV Seligenporten versichert, die vom Verband bereits einbehaltene Strafsumme zu übernehmen. "Ich erkenne das Urteil von den Kostenfressern des BFV aber nicht an und bleibe vollumfänglich bei meinen Äußerungen", so Rebel. Er will zivilrechtlich gegen das Urteil vorgehen.

Aufrufe: 07.3.2017, 12:59 Uhr
Jan MauerAutor