Im Gegenzug hatte der Regionalligist akzeptiert, die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen. Zudem hat eine der damals verantwortlich handelnden Personen eine „höhere fünfstellige Geldauflage“ zu entrichten. Strafrechtlich könne nie ein Verein, sondern nur eine natürliche Personen zur Rechenschaft gezogen werden, erläutert Dr. Markus Pfaller als Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg.
Der Fall des SC Ettmannsdorf erhält eine besondere Note durch die versuchte Erpressung, die die aktuellen Ermittlungen möglicherweise ausgelöst hat. Ein Neuzugang zum Saisonstart 2015/16 war nach nur sechs Wochen im Verein und nur einigen Spielen bei einer internen Sitzung am 2. September wegen angeblicher persönlicher Verfehlungen entlassen worden. Wenig später flatterte einem der Väter des Ettmannsdorfer Erfolgs der vergangenen Jahre ein Erpresserbrief ins Haus. Darin soll der im Raum Regensburg beheimatete Ex-Spieler 100.000 Euro gefordert haben: