2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Regionalliga-Relegation modifiziert

Im Falle der Nichtlizenzierung eines Bayernliga-Releganten, verringert sich Zahl der Fixabsteiger

Verlinkte Inhalte

Was FuPa bereits am vergangen Samstag berichtete, wurde nun offiziell vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) bestätigt. Im Falle der Nicht-Lizenzierung eines der beiden Bayernliga-Releganten - im Süden wackelt die Bewerbung des FC Pipinsried - muss der Relegationsmodus angepasst werden. Falls es aus einer der beiden Bayernligen - oder aus beiden - keinen Aufstiegsreleganten geben sollte, verringert sich die Anzahl der Fixabsteiger aus der Regionalliga Bayern.
Sollte einem Regionalliga-Releganten also die Zulassung verweigert werden, oder sollte einer der Klubs den Verzicht an der Teilnahme an der Relegation erklären, steigen nur noch der Tabellen-19. sowie der Tabellen-18. direkt aus der Regionalliga Bayern ab. In die Abstiegsrelegation ziehen in diesem bisher nicht-berücksichtigten Spezialfall neben dem Tabellen-15. und -16. auch der Tabellen-17. ein. Der genaue Wortlaut der neuen Regelung lautet wie folgt:

"Falls neben dem Direktaufsteiger kein Verein aus der Bayernliga Süd und/oder der Bayernliga Nord die Zulassung erhält bzw. ein an der Aufstiegsrelegation berechtigter Verein auf die Teilnahme an der Relegation verzichtet, verringert sich die Anzahl der Festabsteiger aus der Regionalliga Bayern entsprechend der fehlenden Relegationsteilnehmer aus den Bayernligen. Daraus ergibt sich, dass der/die vor dem verbliebenen bestplatzierten Festabsteiger stehende/n Verein/e zusätzlich zu den ausgewiesenen Relegationsteilnehmern zu weiteren Abstiegs-Releganten der Regionalliga Bayern werden, die die freien Plätze der Regionalliga Bayern ausspielen."


Die angepasste Auf- und Abstiegsregelung inklusive den Relegationsansetzungen folgt in Kürze.
Aufrufe: 07.5.2014, 10:06 Uhr
redAutor