2024-05-02T16:12:49.858Z

Analyse
F: Rinke
F: Rinke

NOFV informiert zu Auf- und Abstieg

Plauen geht freiwillig in die Oberliga +++ Durch Rückzüge der U23-Teams verändert sich einiges

Das Präsidium des NOFV hat auf Antrag des Spielausschusses nachfolgende Änderung der Auf- und Abstiegsregelung der NOFV-Herren-Regional- und Oberliga 2014/2015 beschlossen:

Bedingt durch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Auf- und Abstiegsregelung unvorhersehbare Ereignisse, ergibt sich die Notwendigkeit, nachfolgende Sonderregelung zu beschließen. Die Sonderregelung wird notwendig aufgrund der Folgen aus dem Insolvenzverfahren des VFC Plauen, der Beschlüsse von DFL und DFB zu zweiten Mannschaften (Rückzug 1. FC Union Berlin II, SG Dynamo Dresden II, Chemnitzer FC II) und der Aufstockung der Regionalliga Nordost im Spieljahr 2015/16 auf 18 Mannschaften.

Der Sonderregelung für den Bereich des Aufstiegs aus den Landesverbänden in die Oberligen ist zu entnehmen, dass es grundsätzlich bei sechs Aufsteigern (ein Aufsteiger pro Landesverband) bleibt. Sollten Umstände eintreten, dass die Staffelstärke von 16 Mannschaften in den Oberligen nicht erreicht werden kann, würde die Sonderregelung für einen vermehrten Aufstieg eintreten.

Leider haben die Vereine SG Dynamo Dresden, Chemnitzer FC und 1.FC Union Berlin ihre zweiten Mannschaften für das kommende Spieljahr abgemeldet. Der VFC Plauen steht aufgrund der Insolvenz als Absteiger aus der Regionalliga in die Oberliga fest. Somit sind bereits Abstiegsszenarien feststehend, die durch den Spielausschuss nicht vorherzusehen waren. Es wird beantragt, die Auf- und Abstiegsregelung für das laufende Spieljahr wie in der schematischen Darstellung aufgeführt abzuändern.

Sollten wider Erwarten weitere Abmeldungen aus der Oberliga bis zum Entscheid des NOFV-Präsidiums zur Auf- und Abstiegsregelung 2015/16 erfolgen, wird folgende Sonderregelung erlassen:

Weiteren Landesverbänden wird ein weiterer Aufsteiger zugestanden, wenn es zu unvorhersehbaren Abmeldungen kommt bzw. ein Landesverband sein Aufstiegsrecht nicht wahrnimmt. Verzichtet der Landesverband lt. nachstehender Rangfolge auf die Meldung eines weiteren Aufsteigers, so geht das Recht zur Meldung auf den nächsten berechtigten Landesverband über. Die Rangfolge regelt sich nach den seniorenmitgliederstärksten Landesverbänden laut DFB-Mitgliederstatistik 2014 wie folgt: 1. Berlin, 2. Sachsen, 3. Brandenburg, 4. Thüringen, 5. Sachsen-Anhalt, 6. Mecklenburg-Vorpommern.

Mit diesen Änderungen wird gewährleistet, dass die Regional- und Oberliga im kommenden Spieljahr 2015/16 in Sollstärke spielen können.

Aufrufe: 020.5.2015, 16:57 Uhr
PressemeldungAutor