"Die Straberger haben eine Einspruchsfrist von sechs Tagen, und wir haben uns letztlich entschlossen, da nicht in ein schwebendes Verfahren einzugreifen", erklärte Staffelleiter Norbert Schriddels auf telefonische Nachfrage am Dienstag. "Die Regelung, dass ein solches Spiel vor dem letzten Spieltag ausgetragen sein muss, gilt nur dann, wenn dazu auch irgendwie die Möglichkeit besteht", erklärte er weiter.
Die Straberger hätten ansonsten wohl, wenn überhaupt, nur unter Protest gespielt, weil das Antreten zu der Partie ansonsten auch als ein Anerkennen des Urteils hätte gewertet werden können. So kann es jetzt durchaus sein, dass der Aufsteiger am Sonntag nach dem letzten Spieltag nicht feststeht. Denn beide Mannschaften, die an der Neuansetzung beteiligt sind, können selbst noch Meister werden.