2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines

Anpassung der Abstiegsregelung in der Landesliga und Landesk

Die Spielzeit 2016/2017 findet am kommenden Wochenende im Bereich der Herren mit den letzten Spieltagen in der Verbandsliga sowie den Landesligen und Landesklassen ihren Abschluss. Der Spielausschuss des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) ist unterdessen schon seit geraumer Zeit mit den Planungen für die bevorstehende Serie 2017/2018 beschäftigt.

Mit der zur neuen Spielzeit greifenden Spielklassenreform geht die Verknappung der Staffeln in der Landesliga (2 statt bisher 3) und der Landesklassen (4 statt bisher 6) einher. Eine entsprechend verschärfte Abstiegsregelung wurde hierfür in den Durchführungsbestimmungen verankert.

Aufgrund der Entwicklungen im laufenden Spielbetrieb (Aufstiegsverzicht, Rückzug etc.) ergeben sich hierfür im Bereich der Landesliga und der Landesklasse unmittelbar vor dem letzten Spieltag durchaus bedeutende Änderungen: „Auch der schlechteste Neunte aus den drei Landesliga-Staffeln, bislang als 16. Absteiger in die Landesklasse vorgesehen, hält demnach die Klasse“, erklärt Peter Dluzewski, stellvertretender Vorsitzender im Spielausschuss des Landesfußballverbandes. Diese Sachlage führt zu einem weiteren freien Startplatz in der Landesklasse, der nach Auskunft des LFV-Spielausschusses „mit dem besten Tabellenachten aus den derzeitigen sechs Staffeln“ besetzt wird.

„Diese angepasste Regelungen gelten vorbehaltlich des vermehrtem Auf- oder Abstiegs von Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern im überregionalen Spielbetrieb“, sagt Peter Dluzewski und weist in diesem Zusammenhang beispielsweise auf mögliche Punktabzüge, Insolvenzanträge oder Rückzüge von Teams aus der Ober- und/oder Regionalliga hin.

Besonderheit in der Landesklasse: Hier greift aufgrund des Rückzugs des SV Grün-Weiß Ferdinandshof in der Staffel II der in den Anmerkungen der Abstiegsmodalitäten verankerte Punkt zwei. Somit wird hinsichtlich des nunmehr für ein Team zum Klassenerhalt ausreichenden achten Tabellenplatzes „die Ermittlung der negativsten Punktverhältnisse für die Mannschaften auf den gleichen Tabellenplätzen prozentual errechnet.“ Die einfache Formel hierfür ist die Gesamtpunktzahl einer Mannschaft geteilt durch die Anzahl der tatsächlich gewerteten Spiele (Staffel II: 24, Staffel I & III bis VI: 26).

Aufrufe: 012.6.2017, 13:00 Uhr
lfvmvAutor