2024-05-08T14:46:11.570Z

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Reagiert: NFV-Präsident Karl Rothmund (links, hier mit Martin Kind, Hannover 96) Foto: imago/Rust
Reagiert: NFV-Präsident Karl Rothmund (links, hier mit Martin Kind, Hannover 96) Foto: imago/Rust

Kuriose Fußball-Urteile: NFV plant Anpassung der Satzung

„Bisher hatte sich keiner beschwert“

Mit zwei umstrittenen und in Teilen kuriosen Urteilen haben zuletzt Sportgerichte des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) für Wirbel in der Fußballszene gesorgt. Nun sollen jene Paragrafen der NFV-Rechts- und Verfahrensordnung, auf die sich die Urteile stützen, geändert werden – rechtzeitig für die Ausschreibung zur neuen Saison.

„Wir haben in unserer Satzungskommission schon darüber gesprochen und werden das jetzt kurzfristig umsetzen“, sagt NFV-Präsident Karl Rothmund. Konkret geht es darum, dass laut der aktuell gültigen Bestimmungen die Vereine im NFV nicht für das Verhalten ihrer Zuschauer haftbar gemacht werden könnten. So hatte es keine sportrechtlichen Konsequenzen, dass ein Schiedsrichter am Platz von GW Firrel von einem Chaoten übel verunglimpft und diskriminiert worden war. Und für die pyrotechnischen und gewalttätigen Ausfälle von drei Dutzend Chaoten aus dem Umfeld des TuS Celle FC bei einem letztlich abgebrochenen Auswärtsspiel in der Bezirksliga war der Verein aus Südniedersachsen nicht bestraft worden. Dafür musste aber der gastgebende Klub TSV Elstorf 200 Euro Strafe zahlen – weil dieser nicht nachweisen konnte, zu Spielbeginn vier Ordner am Platz gestellt zu haben.

Im Gegensatz dazu hätten laut Rothmund in den vergangenen Jahrzehnten NFV-Kreis- oder Bezirkssportgerichte in Einzelfällen schon Klubs für das Fehlverhalten ihrer Anhänger bestraft. „Bis vor Kurzem hatte sich auch kein davon betroffener Klub über solche Urteile beschwert“, erklärt Rothmund. Inzwischen sei aber die Qualität sportrechtlicher Eingaben aus den Klubs gestiegen. „Dort sind inzwischen zum Teil gut ausgebildete Anwälte am Werk – unsere ehrenamtlich besetzten Gerichte in Kreisen und Bezirken stoßen dann in Einzelfällen an ihre Grenzen“, so Rothmund.

Gestiegen ist offensichtlich auch die Bereitschaft der Klubs, sich durch die sportgerichtlichen Instanzen zu klagen: Firrel ging bis vor das Oberste Verbandssportgericht des NFV als letzte Instanz, um eine Bestrafung für den diskriminierenden Ausfall des Chaoten auf der eigenen Anlage zu vermeiden. Und auch der TuS Celle setzte sich gegen eine 500-Euro-Strafe des Bezirkssportgerichts zur Wehr – letztlich erfolgreich.

„Durch die jüngsten Urteile wissen wir: Die Bestrafung von Klubs für das Verhalten ihrer Fans ist nach unseren aktuell gültigen Satzungen nicht haltbar“, weiß Rothmund. Beim DFB ist das bekanntlich anders, ebenso bei den meisten der 21 Fußball-Landesverbände. Man wisse das beim NFV schon länger, sei aber durchaus dankbar, dass das Thema mit den Debatten über die jüngsten Urteile nun auf der Agenda gelandet sei, so Rothmund, der ergänzt: „Wir orientieren uns nun an der Variante aus Bayern.“ Dort ist es möglich, Klubs für das Fehlverhalten ihrer Fans zu sanktionieren.

Die exakte Ausgestaltung der entsprechenden Paragrafen ist aber keine leichte Aufgabe, sagt Steffen Heyerhorst als für Rechtsfragen zuständiger NFV-Direktor. „Wir wollen die Verhältnismäßigkeit wahren: Es soll ja nicht so sein, dass wir bald ständig nur noch Strafen an unsere Klubs durchreichen.“ Es sei auch keine Option, auf Oberliga-Level gültige Spezialvorschriften zum Thema Sicherheit auf untere Klassen zu übertragen. „Wir können nicht die Pflichten für unsere kleineren Vereine derart ausweiten“, sagt Heyerhorst. Ziel sei, eine sichere sportrechtliche Grundlage zu etablieren, die eine Urteilspraxis wie aus der Zeit vor den kuriosen aktuellen Fällen ermöglicht .

Ein Grundproblem bleibt aber so oder so bestehen – jenes der „verschuldensunabhängigen Haftung“: Können Klubs haftbar gemacht werden, wenn Leute aus dem näheren – oder auch ferneren – Klubumfeld über die Stränge schlagen? Auch dann, wenn das Chaoten tun, die ein betroffener Klub vielleicht gar nicht in seinem Umfeld haben will? Im Sportrecht wurde diese Frage zuletzt eher mit „Ja“ beantwortet, künftig wohl auch im Fußball in Niedersachsen. Im Zivilrecht ist eine Haftung ohne Nachweis einer Schuld kaum denkbar.

Aufrufe: 04.4.2017, 18:40 Uhr
Neue Osnabrücker ZeitungAutor