Basis für die Entscheidung der Kammer war, dass der Schiedsrichter nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um auf eine Fortsetzung des Spiels hinzuwirken. Die Partie war kurz vor der Pause beim Stand von 2:0 für die SVG abegbrochen worden, weil ein Zuschauer einen Delhovener Spieler bedroht hatte und der Unparteiische das Spiel daraufhin abbrach, weil die Gäste bekundet hätten, das Spiel nicht mehr fortsetzen zu wollen.
Mehr zur Entscheidung der Spruchkammer in Kürze bei FuPa.