2024-05-08T14:46:11.570Z

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Der FSV Wiesbaden darf in Kürze wieder auflaufen. Archivfoto: Tom Klein
Der FSV Wiesbaden darf in Kürze wieder auflaufen. Archivfoto: Tom Klein

FSV büßt Punkte aus vier Spielen ein

Sportgericht ahndet Zwischenfälle bei Spiel gegen Blau-Gelb+++Verbandsrichter Konlé empfiehlt Mindeststrafe, die der FSV akzeptieren will

Wiesbaden. Bei der gestrigen Verhandlung zur Aufarbeitung der Zwischenfälle Im Rahmen des B-Liga-Spiels zwischen dem FSV Wiesbaden 07 und dem SV Blau-Gelb, das am 13. September mit 1:2 endete, kam das Wiesbadener Fußball-Sportgericht unter Vorsitz von Thorsten Nordholt (Beisitzer Ingmar Schnurr und Jürgen Eifler) im Vereinsheim des SV Erbenheim nach zweieinhalbstündigem Verlauf zu einem Urteil: Die im Rahmen des gegen den FSV 07 verhängten Spielverbots abgesetzten Partien gegen den SC Kohlheck II, den FC Naurod II, den FC Nord und den VfB Westend werden zugunsten der jeweiligen Gegner gewertet.

FSV darf am 6. Oktober wieder antreten

Zu seinem nächsten Spiel am 6. Oktober bei der Spvgg. Sonnenberg II dürfen die 07er wieder auflaufen. Ihre vier nächsten Spiele stehen unter Verbandsaufsicht. Zudem muss der Verein wegen Vernachlässigung der Platzaufsicht und Ausschreitungen in einem nicht mehr minderschweren Fall 500 Euro zahlen.
Nach der Vernehmung der ersten Zeugen nahm die Verhandlung eine ungewöhnliche Wendung. Der Rechtsbeistand des FSV 07 bat um Beratung mit dem Sportgericht. Danach kam Horst-Günther Konlé, Mitglied des Verbandssportgerichts zu Wort, empfahl als Mindeststrafe ein zweiwöchiges Spielverbot. Dem kam das Wiesbadener Sportgericht nach.

Weitere Ermittlungen im schriftlichen Verfahren

Pech für den FSV, dass in dem zweiwöchigen Zeitraum des Spielverbots ausgerechnet vier Spiele angesetzt waren. Davon abgesehen kündigten die 07-Verantwortlichen an, auf Rechtsmittel verzichten zu wollen. Weitere Verfahren gegen je einen Akteur von FSV und Blau-Gelb sowie gegen einen Ordner wurden vom Hauptverfahren abgetrennt, werden in schriftlichen Verfahren entschieden.

Aufrufe: 030.9.2015, 22:00 Uhr
Olaf Streubig/Stephan NeumannAutor