Das Urteil im Wortlaut:
„Urteil:
I. Das Verbandsspiel TSV Fischbach – SC Germania vom 06.11.2016 ist nicht zu werten und vom Spielleiter neu anzusetzen.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der BFV. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Gründe:
Der Einspruch wurde frist- und formgerecht eingelegt. Außer Frage liegt auch ein Regelverstoß des SR vor. Der SR hätte, nachdem er den verwandelten Elfmeter zurückpfiff, diesen wiederholen lassen müssen. Stattdessen gab er IDF für die Heimmannschaft. Aus Sicht des KSG hat dieser Regelverstoß die Spielwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst.
Die Wahrscheinlichkeit dass der zu wiederholende Elfmeter verwandelt worden wäre, ist signifikant höher, als dass der Elfmeter verschossen worden wäre. Da das Spiel mit 5 : 4 endete also mit einer Tordifferenz mit einem Tor wurde der Ausgang des Spiels mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst.
Stellungnahme lag vor und wurde berücksichtigt.“