In einer Stellungname heißt es: "...haben wir vier Ordner eingeteilt, die verschiedene Bereiche der Anlage beaufsichtigten. Diese haben wir der Spruchkammer namentlich genannt. Nun wird dem FC Straberg zum Vorwurf gemacht, dass diese Ordner in ihrer Funktion nicht gekennzeichnet und nicht ausreichend waren. Die KSK macht es sich einfach, indem sie sagt, dass dies nicht ausreichend war. Welche Anzahl an Ordnern wäre denn ausreichend gewesen? Wo sind die gekennzeichneten Ordern auf den Plätzen des Kreises? Spiegelt dieses Urteil die gelebte Realität in der Kreisliga wider?" Und: "...Wir sind der Meinung, dass wir unserer Ordnungspflicht mehr als nachgekommen sind! Der FC Straberg hat unter Hinzurufen der Polizei dafür gesorgt, dass niemand zu Schaden gekommen ist und dass das massiv bedrohte Schiedsrichtergespann sicher den Platz verlassen konnte."
Der FC akzeptiert das Urteil, "...um einen weiteren wirtschaftlichen Schaden vom Verein abzuwenden. Selbst wenn die Strafe des unzureichenden Ordnungsdienstes von 200 Euro revidiert wird, würden weitere Verfahrens- und Schiedsrichterkosten entstehen, sodass es keine Ersparnis für den Verein geben kann."
Für den Klub sei "die Gesamtstrafe von 345 Euro ist für den FC Straberg am Ende dieses Jahres ein herber Schlag.