2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
Foto: Rinke
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Die Winterwechsel auf einen Blick

Transferfenster ist zum 31. Januar für Vereinswechsel geschlossen worden

Keine Frage, die meisten Vereinswechsel werden in der Sommerpause (Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August) vollzogen. Doch auch die Winterpause (Wechselperiode II: 1. bis 31. Januar) bot vielen Clubs die Chance, nachzujustieren – aber auch unzufriedenen Spielern die Möglichkeit, sich einem neuen Team anzuschließen.

Alle Transfers des Bezirks Böblingen/Calw gibt es HIER.

Wir bieten eine Wechselbörse, die über alle Zu- und Abgänge eines jeden Vereins informiert – sofern deren Vereinsverwalter die Wechsel dort eintragen.

In der Wechselperiode II ist die Erteilung einer sofortigen Spielerlaubnis nur dann möglich, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt. Anders als im Sommer kann die Zustimmung durch Zahlung einer Entschädigung hier nicht verpflichtend "erkauft" werden. Heißt: Wenn der abgebende Vereine einem Wechsel nicht zustimmt, hat der aufnehmende Verein dies zu akzeptieren – ganz egal, wie viel Geld er bereit wäre zu bezahlen.

Übrigens: Gibt der abgebende Verein seinen Spieler nicht frei, und ist der aufnehmende Verein nicht bereit, eine Entschädigung zu bezahlen (Periode I), erhält der Spieler in Periode I eine dreimonatige und in Periode II sogar eine sechsmonatige Pflichtspiel-Sperre.

Außerhalb der beiden Wechselperioden ist ein Vereinswechsel nur ausnahmsweise und unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Zum Beispiel dann, wenn das letzte Pflichtspiel länger als sechs Monate zurückliegt.

Zur Übersicht aller bisher eingetragenen Transfers im Bezirk Böblingen/Calw geht es hier.

Aufrufe: 01.2.2016, 09:10 Uhr
GäuboteAutor