2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
F: Michael Scheich
F: Michael Scheich

Die Kreisspruchkammer verhängte harte Strafen

Beim C-Liga-Spiel zwischen dem SC Schiefbahn III und dem SV Oppum II flogen kurz vor Spielende die Fäuste

Über mangelnde Arbeit kann sich die Kreisspruchkammer derzeit nicht beklagen. Ein größeres Verfahren gab es durch den Spielabbruch am 2. November im Meisterschaftsspiel der Kreisliga C, Gruppe 4 zwischen dem SC Schiefbahn III und dem SV Oppum II.

Schiedsrichter Norbert Mormels brach die Begegnung beim Spielstand von 2:1 für den Gastgeber zwei Minuten vor dem regulären Spielende ab. Nach einem Foul entschied der Unparteiische auf Strafstoß für die Gäste. Zur Ausführung des Elfmeters kam es nicht mehr, denn es gab zwischen den Spielern und auch zwischen den Zuschauern erhebliche Tumulte. Es flogen sogar die Fäuste. Intensiv beteiligt war der Schiefbahner Spieler Volkan Yaser, der auch unmittelbar nach dem Spiel von den Verantwortlichen des SC Schiefbahn suspendiert und vom Verein ausgeschlossen wurde. "Wir haben das Verfahren gegen Yaser ausgesetzt und den Pass eingezogen", argumentierte Rainer Hohn, der erfahrene Vorsitzende der Spruchkammer. Sollte sich Yaser aber wieder einem Verein des FVN oder auch eines anderen Landesverbandes anschließen, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Da Yaser nun vereinslos ist, wird die Verjährung gehemmt.

Eine achtwöchige Sperre (Ablauf 28. Dezember) bekam der Schiefbahner Spielertrainer Abdul-Kadir Dogan auferlegt, da der den Schiedsrichter beleidigt hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt werden dem Spielertrainer Dogan sämtliche sportlichen Aktivitäten, auch seine Trainerfunktion untersagt. Eine Sperre von drei Monaten (bis 8. Februar 2015) wegen einer Tätlichkeit gegenüber einem Oppumer Gegenspieler wurde gegen den Schiefbahner Gökhan Erdogan ausgesprochen.

Damit aber nicht genug, denn auch die beiden Vereine wurden bestraft. Die Spruchkammer stellte fest, dass beide Vereine für den Spielabbruch verantwortlich waren. Aus diesem Grunde wurde das Spiel für beide Vereine als verloren gewertet und die Vereine müssen für diesen Spielabbruch jeweils 100 Euro Strafe zahlen. Zudem rügte die Spruchkammer auch das unsportliche Verhalten der Zuschauer von beiden Klubs. Deshalb müssen sowohl der SC Schiefbahn als auch der SV Oppum jeweils weitere 100 Euro Strafe berappen. Im Verlaufe des 2 1/2-stündigen Verfahrens stellte die Spruchkammer fest, dass die Schiefbahner in dieser Begegnung einen nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt hatten. Hierfür gab es für den SC Schiefbahn noch eine weitere Geldstrafe.

Die Verfahrenskosten in Höhe von 75 Euro zahlen die Vereine SC Schiefbahn und SV Oppum mit jeweils 37,50 Euro an den FVN. Die Auslagen des Schiedsrichters in Höhe von 26 Euro zahlen beide Vereine jeweils zur Hälfte (13 Euro) unmittelbar. Gegen das Urteil ist das gebührenpflichtige Rechtsmittel der Berufung innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung in der AM-Online möglich.

Aufrufe: 026.11.2014, 19:32 Uhr
RP / Alex GruberAutor