2024-05-02T16:12:49.858Z

Ligabericht
In den beiden Relegtaionspspielen zwischen dem Waldhof und den Sportfreunden Lotte benahmen sich einige Anhänger der Blau-Schwarzen daneben. Das hat nun Konsequenzen. F: Dinger
In den beiden Relegtaionspspielen zwischen dem Waldhof und den Sportfreunden Lotte benahmen sich einige Anhänger der Blau-Schwarzen daneben. Das hat nun Konsequenzen. F: Dinger

DFB-Sportgericht bestraft den SV Waldhof

Zuschauer-Teilauschluss für das erste Heimspiel gegen Hoffenheim II +++ Fehlverhalten einiger Anhänger in den beiden Relegationspielen gegen Lotte

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Waldhof Mannheim nach den Vorkommnissen in den beiden Relegationsspielen um den Drittliga-Aufstieg gegen die Sportfreunde Lotte im Einzelrichterverfahren mit einem Zuschauer-Teilausschluss für ein Heimspiel der Regionalliga Südwest belegt. Betroffen ist das erste Heimspiel, das auf die Rechtskraft des Urteils folgt.

Vor dem ersten der beiden Aufstiegs-Relegationsspiele bei den Sportfreunden Lotte am 25. Mai 2016 hatten Mannheimer Zuschauer versucht, den Kassenbereich zu stürmen. Während der Begegnung zündeten sie ferner Pyrotechnik.

Pyrotechnik verletzt Schiedsrichter-Assistent

Auch während des zweiten der beiden Aufstiegs-Relegationsspiele gegen Lotte in Mannheim am 29. Mai 2016 zündeten Mannheimer Zuschauer mehrmals Pyrotechnik und warfen diese teilweise in den Innenraum, wodurch ein Schiedsrichter-Assistent verletzt wurde. Zudem wurden Gegenstände wie Feuerzeuge und Bierbecher in Richtung der Gästespieler geworfen. Darüber hinaus verschafften sich etwa 50 Mannheimer Zuschauer nach Spielschluss Zutritt zum Innenraum und öffneten Tore, so dass mehrere Hundert Personen in den Innenraum strömten.


Zur Umsetzung macht das Sportgericht klare Vorgaben: Demnach dürfen nur Inhaber von Sitzplatz-Dauerkarten, VIP-Karten und Schiedsrichter-Karten ins Stadion, außerdem 100 Anhänger des Gastvereins. In den geschlossenen Tribünenbereichen können keine Plakate, Banner oder Transparente angebracht werden. Ein Aufschlag auf die Kartenpreise ist nicht zulässig, ein Public Viewing auf dem Stadion- und Vereinsgelände nicht gestattet.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.

Aufrufe: 027.7.2016, 19:08 Uhr
PM SV Waldhof/red.Autor