2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Das belastete Rechtsempfinden

Kommentar: Vasovic-Urteil ist ein falsches Signal mit Blick auf die Schiedsrichter

Dragan Vasovic ist ein ausgewiesener Fußballfachmann, der in unterschiedlichen Vereinen sein Können unter Beweis gestellt hat. Vasovic ist zudem ein leidenschaftlicher Trainer, der mit sehr vielen Emotionen seinem Job nachgeht. Es ist noch nicht lange her, da schmückte er seine junge Kranenburger Mannschaft wegen der gezeigten guten Leistungen verbal mit den schönsten Girlanden. Vasovic kann sich für eine Sache begeistern und hält damit nicht hinter dem Berg zurück.
Doch bei jeglicher ihm zugestandenen Emotion, die ihn bei der Ausübung seiner Trainertätigkeit begleitet, darf es niemals so weit kommen wie im vergangenen November nach der Begegnung des TuS Kranenburg in Hasselt. Spätestens nachdem nach Spielschluss die Kabinentür hinter ihm ins Schloss gefallen war, hätte Vasovic seinen Ärger über nicht so glückliche Schiedsrichterentscheidungen wieder in den Griff bekommen müssen. Das jedoch ist ihm an diesem fraglichen Tag nicht gelungen, wie die Ausführungen des Materborner Schiedsrichters Helmut Jaspers vor dem Sportgericht in Kellen detailreich belegt haben.

Dragan Vasovic darf sich glücklich schätzen, am vergangenen Mittwoch auf eine sehr gnädig gestimmte Spruchkammer getroffen zu sein. 600 Euro, die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt, ist gemessen an der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe ein sehr mildes Urteil, das mit Blick auf die Schiedsrichterzunft, die einer schwierigen Aufgabe nachgeht, ein falsches Signal enthält. Das Strafmaß ist auch deshalb schwer zu verstehen, da der Spruchkammervorsitzende Bernd Krieger ausdrücklich hervorhob, den Schilderungen des Schiedsrichters vollumfänglich - "in Gänze", so seine Worten - zu glauben.

In diesem Zusammenhang erinnert man sich eines B-Liga-Spiels in Keppeln, bei dem ein Spieler des TSV Weeze komplett seine Fassung verlor und durch keinen zu beruhigen war, woraufhin die Partie abgebrochen wurde. Dieser besagte Spieler wurde anschließend durch die Kreisspruchkammer für 15 (!) Monate bis zum 7. Februar 2017 aus dem Verkehr gezogen. Auch wenn die Fälle - der aus Hasselt und der aus Keppeln - nicht deckungsgleich sind, eines bringen sie jedoch mit sich: das allgemeine Rechtsempfinden wird auf eine Belastungsprobe gestellt.

Aufrufe: 029.1.2016, 14:30 Uhr
RP / Reinhard PöselAutor