2024-05-14T11:23:26.213Z

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Die Fans des SV Wacker Burghausen sorgten wiederholt für Ärger F: Leifer
Die Fans des SV Wacker Burghausen sorgten wiederholt für Ärger F: Leifer

Burghausen muss in die Tasche greifen

Dreimalige Verletzung der Platzdisziplin: Regionalligist muss wegen Fan-Fehlverhalten insgesamt 4.800 Euro blechen

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Harte Strafe: Die Wacker Burghausen Fußball GmbH ist in der laufenden Saison in drei Fällen wegen Verletzung der Platzdisziplin mit einer Geldstrafe von insgesamt 4.800 Euro belegt worden. Die Anhänger des Viertligisten hatten sich in drei Fällen daneben benommen und das führte zu drei Urteilen vor dem Sportgericht Bayern. Die Klubführung verurteilt den unerlaubten Einsatz von Pyrotechnik und Rauchbomben.

Bereits am ersten Spieltag beim FC Memmingen am 15. Juli erhielt der Verein eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro, weil einige Zuschauer aus dem Block der Wacker-Fans Getränkebecher auf das Spielfeld warfen. Das war noch relativ harmlos, aber nur der Anfang. Die beiden höchsten Strafen jedoch wurden in den vergangenen beiden Wochen vom Sportgericht verhängt und da bewegten sich die Vergehen schon in einer größeren Dimension. Beim Auswärtsspiel in Fürth am 12. November wurden "unmittelbar vor Spielbeginn im Fanblock des SV Wacker Burghausen mehrere Rauchbomben gezündet“, heißt es in der Urteilsbegründung des Sportgerichts Bayern und es heißt weiter: "Diese Aktionen sind als Vergehen gemäß § 73 RVO zu werten. Hierbei muss sich der SV Wacker Burghausen das Verhalten seiner Anhänger verschuldensunabhängig zurechnen lassen. Bei der Höhe der Strafe war zu berücksichtigen, dass es sich um mehrere Rauchbomben handelte und der SV Wacker Burghausen bereits in der vergangenen und auch der laufenden Saison durch Urteile wegen Verstößen gegen die Platzdisziplin vorbelastet ist.“ Die Strafe gegen den SV Wacker Burghausen wurde mit 1.800 Euro festgesetzt.

Der jüngste Vorfall ereignete sich beim Auswärtsspiel in Augsburg am 18. November und das beschreibt das Sportgericht so: "Unmittelbar vor Spielbeginn wurden im Fanblock des SV Wacker Burghausen mindestens sieben Leuchtfackeln gezündet. Kurz nach Spielbeginn kam es auch noch zu einen Abschuss einen lauten Böllers. Diese Aktionen sind als Vergehen gemäß § 73 RVO zu werten. Hierbei muss sich der SV Wacker Burghausen das Verhalten seiner Anhänger verschuldensunabhängig zurechnen lassen. Bei der Höhe der Strafe war zu berücksichtigen, dass es sich ‚nur‘ um mehrere Leuchtfackeln und nicht um Bengalos handelte. Allerdings musste in die Strafhöhe auch erschwerend einfließen, dass der SV Wacker Burghausen bereits in der vergangenen und auch der laufenden Saison durch Urteile wegen Verstößen gegen die Platzdisziplin mehrfach vorbelastet ist. Deshalb konnte sich die Strafe nicht mehr im unteren Bereich bewegen.“ Die Geldstrafe für die „Wiederholungstäter” wurde auf 2.700 Euro festgesetzt.

Das kann die Vereinsführung nicht erfreuen und dazu erklärt die Wacker Burghausen Fußball GmbH und der SV Wacker Burghausen e.V. in einem Appell an die Anhängerschaft: “Rauchbomben und Leuchtfackeln sind in den Fußballstadien verboten. Deshalb haben wir kein Verständnis, wenn sich einige wenige Fans nicht an diese Verbote halten können und wir als Verein dafür haften sollen. Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs werden wir künftig auch anwenden und die Strafen an die Täter weiter geben, sofern wir diese ermitteln können. Darüber hinaus werden diese sogenannten Fans mit langen Stadionverboten rechnen müssen. Eine Geldstrafe in dieser Höhe trifft uns hart. Jeder, der Rauchbomben, Leuchtfackeln oder Ähnliches abbrennt, schadet dem Verein - das sollte jedem bewusst sein.”



Aufrufe: 027.12.2016, 16:08 Uhr
Dirk Meier Autor