2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: Timo Babic

Vom WFV kommen neue Infos

Vereinswechsel im Sommer 2023? Das müsst ihr wissen!

Der Württembergische Fußballverband (WFV) teilt das Folgende mit:

Die aktuelle Saison befindet sich gerade noch in der Endphase. Dennoch laufen die Planungen in unseren Vereinen für die neue Saison 2023/24 bereits auf Hochtouren. Die wichtigsten Punkte, die es im Passwesen zu beachten gibt, haben wir hier zusammengefasst.

Fristen beim Vereinswechsel

Will ein Spieler*in seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler*in bis spätestens 30.06.2023 (im Aktivenbereich) bzw. bis zum 15.07.2023* (im Jugendbereich) abmelden. Es gibt zwei Möglichkeiten zur Abmeldung:

1. Stellvertretende Online-Abmeldung durch den neuen Verein: Der Spieler*in (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) beauftragt schriftlich den neuen Verein zur stellvertretenden Online-Abmeldung. Mit der Online-Antragsstellung auf Vereinswechsel meldet der neue Verein den Spieler*in beim bisherigen Verein vom Spielbetrieb ab. (Auswahlmöglichkeit in DFBnet Pass-Online: „Abmeldung durch den aufnehmenden Verein“).

Bitte beachten: In diesem Fall ist der Tag der Antragstellung auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch gleichzeitig der Tag der Abmeldung! Mit der Abmeldung erlischt das Spielrecht für den abgebenden Verein. Bitte den Vereinswechsel daher erst nach Abschluss der Spiele (inklusive eventueller Aufstiegs-, Relegations- bzw. Entscheidungsspiele oder Turniere) stellen.

Zur Fristwahrung des spätestens Abmeldedatum ist der Antrag auf Vereinswechsel jedoch bis spätestens zum 30.06.2023 (im Aktivenbereich) bzw. bis zum 15.07.2023* (im Jugendbereich) zu stellen. Bei zu später Abmeldung ist kein sofortiges Spielrecht für den neuen Verein möglich!

2. Schriftliche Abmeldung: Der Spieler*in (bzw. bei Jugendlichen der Erziehungsberechtigte) meldet sich schriftlich und per Einschreiben beim bisherigen Verein ab. Die Abmeldung ist an eine offizielle Postanschrift (z. B. Geschäftsstelle, Vorstand, Abteilungsleiter, Jugendleiter) zu schicken. Mit dem Einschreibebeleg oder einer schriftlichen Kündigungsbestätigung kann der neue Verein danach dann online in DFBnet Pass-Online den Antrag auf Vereinswechsel stellen (Auswahlmöglichkeiten in DFBnet Pass-Online: „Per Post/Einschreibebeleg liegt vor“ oder „Ordnungsgemäße Abmeldung liegt vor“ (bei vorliegender schriftlicher Kündigungsbestätigung)).

Wechselperioden

Im Aktivenbereich, Herren und Frauen sowie A-Junioren (Jahrgänge 2004 und 2005) und B-Juniorinnen (Jahrgänge 2006 und 2007), kann nur innerhalb von zwei Wechselperioden der Verein gewechselt werden (gilt auch für internationale Vereinswechsel). Diese sind:

  • Wechselperiode I: vom 01.07.2023 bis 31.08.2023
    (Antragstellung ist bereits davor möglich, Pflichtspielrecht wird jedoch frühestens ab dem 01.07.2023 erteilt)
  • Wechselperiode II: vom 01.01.2024 bis 31.01.2024
    (Antragstellung ist bereits davor möglich, Pflichtspielrecht wird jedoch frühestens ab dem 01.01.2024 erteilt)

Im Jugendbereich kommen die Wechselperioden nicht zur Anwendung. Hier muss jedoch als spätester Abmeldetag der 15.07.2023* beachtet werden. Dies bedeutet, dass ein sofortiges Spielrecht für einen neuen Verein grundsätzlich nur möglich ist (bei Zustimmung des abgebenden Vereins), wenn sich der Spieler*in bis zum 15.07.2023* beim alten Verein abgemeldet hat (Abmeldemöglichkeiten siehe oben).

*Fristverlängerung für spätesten Abmeldetag im Jugendbereich: Nachdem der 15.07. in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist zur Abmeldung gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Dies ist der Montag, 17.07.2023.

Ab wann wird das Spielrecht erteilt?

Das Freundschaftsspielrecht wird grundsätzlich ab dem Tag der Online-Antragsstellung erteilt (Ausnahmen: bei internationalen Vereinswechseln ab dem Tag der DFB-Freigabe und bei überregionalen Vereinswechseln ab dem Tag der Verbandsfreigabe). Sollte der Vereinswechsel systemtechnisch in DFBnet Pass-Online noch nicht durchgeführt worden sein (z. B. weil die 14-Tages-Frist zur Online-Abmeldung des abgebenden Vereins noch läuft), ist der Spieler*in bei einem eventuellen Freundschaftsspiel als „freier Spieler“ im elektronischen Spielbericht anzulegen.

Die Erteilung des Pflichtspielrechts hängt grundsätzlich vom Eingang der vollständigen Unterlagen sowie der Zustimmung/Nicht-Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel ab.

Nachträgliche Zustimmung: Bis spätestens 31.08.2023 beantragen

Eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 31.08.2023 online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins oder der Nachweis der Zahlung der festgelegten Ausbildungsentschädigung vorliegen.

DFBnet Pass-Online: Spielersuche mit Platzhalter

Um Spieler*innen in DFBnet Pass-Online zu suchen (z. B., um einen Vereinswechsel zu beantragen), kann bei der Suche nach Namen und Vornamen ein Platzhalter verwendet werden. Bitte hierzu die beigefügte Erläuterung beachten.

Datenbereinigung der Spielberechtigungen via Massenabmeldung

Wir möchten erneut auf das Angebot der Massenabmeldung von Spieler*innen, die aus verschiedenen Gründen schon jahrelang nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und auch künftig für Einsätze nicht mehr in Frage kommen, hinweisen.

Lassen Sie uns einfach eine Liste (Excel oder PDF) per elektronischem Postfach zukommen (pass@wuerttfv.evpost.de), auf der deutlich ersichtlich ist, welche Spielberechtigungen abgemeldet werden sollen. Ihre aktuellen Spielberechtigungen können Sie in DFBnet Pass-Online einsehen und daraus bequem und einfach Spielerlisten generieren. Wir melden die Spieler*innen dann mittels einer Massenabmeldung vom Spielbetrieb ab.

Telefonsprechzeiten der wfv-Passstelle

Um alle eingehenden Anträge wie gewohnt zeitnah bearbeiten zu können, sind die telefonischen Sprechzeiten der wfv-Passstelle in der Zeit vom 19.06.2023 bis 15.09.2023 eingeschränkt:

  • Montag bis Freitag von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und
  • Mittwoch von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Anträge können Sie jederzeit online in DFBnet Pass-Online einsehen (Modul ANTRAGSTELLUNG – Antragsübersicht).

Bitte nutzen Sie auch das umfangreiche Informationsangebot auf unserer Homepage. Im Bereich SERVICE – PASSWESEN haben wir alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Antragsarten aufgeführt. In übersichtlicher Darstellung sind die wichtigsten Punkte sowohl in Textform als auch in kurzen Videos erklärt. Außerdem können alle benötigten Formulare sowie DFBnet-Leitfaden heruntergeladen werden.

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