
Für zwei der vier Angeklagten im Prozess zu Vorgängen beim ehemaligen Drittligisten KFC Uerdingen endete das Verfahren am Landgericht Krefeld vorzeitig. Der frühere Investor Michail Ponomarev und der ehemalige Steuerberater der Fußball GmbH durften nach Zahlung einer Geldauflage weiteren Verhandlungstagen fernbleiben. Die Verfahren gegen die beiden wegen Beihilfe zur Untreue und Beihilfe zum Subventionsbetrug wurden wegen geringer Schuld eingestellt.
Ein ähnlicher Ausgang des Strafprozesses vor der vierten Großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer gegen die beiden verbliebenen Angeklagten – die ehemaligen KFC-Geschäftsführer Frank Strüver und Nico Weinhard – ist nun auch denkbar. Die Vorsitzende Richterin kündigte am Donnerstag (4. Dezember) an, bis zum nächsten Termin am 12. Dezember einen schriftlichen „Verständigungsvorschlag“ ausarbeiten zu wollen. In einer Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme gab sie zu erkennen, dass die Vorwürfe Untreue im Kontext Dienstwagen für Ponomarev und Zahlung von 30.000 Euro ohne Beleg ebenso nicht zu halten seien wie der Subventionsbetrug mit Corona-Hilfen. Zeugenbefragungen hätten ergeben, dass Ponomarev der „faktische Geschäftsführer“ gewesen sei und ihm ein Dienstfahrzeug habe überlassen werden dürfen.
Zum Subventionsbetrug: Falls die KFC Uerdingen Fußball GmbH als Kleinst- oder Kleinbetrieb zu definieren sei, habe sie die Corona-Hilfen wohl auch zu einem Zeitpunkt beantragen dürfen, an dem erste Zahlungsprobleme erkennbar gewesen seien. Nach aktueller Rechtsprechung süddeutscher Gerichte, so die Anwälte in einer vorherigen Sitzung, sei der KFC vergleichbar als Kleinbetrieb einzustufen.
Zum dritten Vorwurf der Insolvenzverschleppung war am Donnerstag ein Experte des Deutschen Fußball Bundes (DFB) als Zeuge geladen. Nach seiner Aussage sahen die Anwälte der Beschuldigten es als erwiesen an, dass bei der Fußball GmbH zum fraglichen Zeitpunkt (Jahreswechsel 2019 zu 2020) keine Zahlungsunfähigkeit vorgelegen habe. Der Zeuge sagte aus, dass der KFC im Zuge des Lizenzierungsverfahrens für die Spielzeit 2019/20 eine Sicherheitsrücklage zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs in Höhe von 2,2 Millionen Euro auf einem DFB-Konto habe hinterlegen müssen. Dies sei auch erfolgt. Die Fußball GmbH habe auf dieses „Treuhandkonto“ innerhalb von zwei bis drei Stunden zugreifen können. Dazu sei eine Meldung an den DFB nötig gewesen, dass der KFC einen bestimmten Betrag für eine bestimmte Auslage benötige und anfordere. „Das hat der KFC während der Saison zu fünf Zeitpunkten gemacht“, sagte der Zeuge. Seine wohl wichtigste Aussage. Am 31. Dezember 2019 habe der KFC noch über einen Betrag in Höhe von einer Million Euro verfügen können. Erst am 4. Februar und am 17. März seien die letzten beiden Teilzahlungen über jeweils 500.000 Euro an den KFC erfolgt und die Sicherheitsrücklage aufgebraucht gewesen. Die Saison endete am 30. Juni 2020.
Noch unübersichtlich ist der Gehalt des Vorwurfs Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile der Krankenversicherungsbeiträge in 52 Fällen. Das Gericht ist zu dem Komplex noch nicht in die Beweisaufnahme eingestiegen. Die dürfte sich schwierig gestalten, sind sich die Beteiligten einig. Zum einen seien Verträge mit Profifußballern nicht unbedingt Standardarbeitsverhältnisse, dann habe es eine Periode mit Kurzarbeit gegeben, ferner habe der KFC um Stundung gebeten und nicht zuletzt wäre auch die Frage zu klären, ob der KFC in Anbetracht seiner finanziellen Probleme überhaupt in der Lage gewesen war, die Zahlungen rechtzeitig zu tätigen und welche persönliche Schuld den Angeklagten dann zuzuordnen wäre.
Vorsorglich setzte das Gericht vier weitere Verhandlungstage an: 12. und 19. Dezember sowie 5. und 26. Januar 2026.