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Wuppertaler SV kämpft gegen Neun-Punkte-Abzug in der Oberliga

Nach dem verunglückten Start in der Oberliga kämpft der Wuppertaler SV gegen einen Neun-Punkte-Abzug, doch ein positiver Ausgang für den WSV scheint unwahrscheinlich. Damit würde die Rückkehr in die Regionalliga West nach nur einem Jahr in weite Ferne rücken.

von André Nückel · 17.09.2026, 08:54 Uhr · 0 Leser
Der WSV kämpft auf und neben dem Platz um bessere Zeiten.
Der WSV kämpft auf und neben dem Platz um bessere Zeiten. – Foto: Meiki Graff

2026 ist bislang ein Jahr zum Vergessen für den so traditionsreichen Wuppertaler SV. Nach dem Abstieg aus der Regionalliga West musste sich der WSV im Sommer komplett neu aufstellen, mit Tim Schneider wurde für den Umbruch ein fähiger Trainer verpflichtet. Doch der Saisonstart in der Oberliga Niederrhein zeigt - und das verwundert nur wenig: Die Mannschaft benötigt noch Zeit. Es könnte ein generelles Entwicklungsjahr in der höchsten Spielklasse am Niederrhein werden, denn Wuppertal muss wohl mit einem Neun-Punkte-Abzug rechnen. Doch der Reihe nach.

Dass die Verantwortlichen um Schneider und Sportvorstand Lennart Strufe eine talentierte Truppe auf die Beine gestellt haben, wurde im Niederrheinpokal deutlich: Nach 0:3-Rückstand gelang gegen die SpVg Schonnebeck tatsächlich noch das Weiterkommen im Elfmeterschießen - und das in Unterzahl. Im Anschluss folgten in der Liga allerdings zwei Pleiten: zunächst beim Mit-Absteiger SSVg Velbert (0:1), dann erneut gegen Schonnebeck (1:3). Das kann passieren und ist sicherlich kein Beinbruch, immerhin zählen beide Klubs zu den Top-Teams der Liga. Diesen Status muss sich der WSV wieder erarbeiten, die ersten Zähler peilt der Klub am Sonntag beim FC Büderich an.

Restrukturierungsverfahren in Eigenregie eröffnet

Die Fans träumen seit Mai von der Rückkehr in die Regionalliga. FuPa erklärte bereits vor der Verpflichtung von Schneider, dass der neue Coach ein geeigneter Kandidat sei und es vermutlich nachhaltiger wäre, einen Angriff auf die Viertklassigkeit auf zwei Jahre anzusetzen. Tabellarisch haben die Bergischen derzeit sechs Punkte weniger als der Spitzenreiter SSVg Velbert, es könnten nach aktuellem Stand aber schon sehr bald 15 Zähler Rückstand sein, denn es droht ein Neun-Punkte-Abzug.

Vor zwei Wochen teilte der Wuppertaler SV mit, dass er beim zuständigen Insolvenzgericht ein Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt habe. „Das Gericht ist dem Antrag gefolgt und hat die Eigenverwaltung zugelassen, was dem WSV ermöglicht, sich in Eigenregie und unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters Dr. Jens Schmidt neu aufzustellen und gleichzeitig den Sport- und Geschäftsbetrieb fortzuführen. Begleitet wird das Verfahren von Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, der als Generalbevollmächtigter den Vorstand berät und in der Sanierung unterstützt“, heißt es in einer Mitteilung vom 13. August. „Die Finanzierung des laufenden Vereinsbetriebs ist sichergestellt. Ziel des Restrukturierungsverfahrens ist es, die Verbindlichkeiten zu ordnen und den neuen Strukturen anzupassen und gleichzeitig die Grundlage für einen dauerhaft leistungsfähigen Verein zu schaffen.“

Wuppertal droht ein Neun-Punkte-Abzug

Heißt vereinfacht: Der WSV sieht sich nach eigener Darstellung in der Lage, den laufenden Vereinsbetrieb fortzuführen. Zugleich gibt es aber Verbindlichkeiten aus der Vergangenheit, die geordnet und den neuen Strukturen angepasst werden sollen. Deshalb läuft ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung - also ein Insolvenzverfahren, bei dem der Verein nicht von einem Insolvenzverwalter geführt wird, sondern die Sanierung unter Aufsicht eines Sachwalters, Rechtsanwalt d'Avoine, selbst steuert. Laut Wuppertaler Rundschau sind in der Vergangenheit Verbindlichkeiten im sechsstelligen Bereich angelaufen.

Und dieser Prozess außerhalb des Geschehens im Stadion am Zoo kann auch direkte Auswirkungen auf das Treiben auf dem Platz haben. Denn: Wer im Laufe einer Saison in eine Insolvenz geht oder ein Restrukturierungsverfahren beantragt, bekommt nach Eröffnung des jeweiligen Verfahrens neun Punkte abgezogen. Diese Strafe ist in der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes unter Paragraph 52 Absatz 9 festgehalten (Wortlaut: siehe unten).

WSV stellt Antrag beim Fußballverband Niederrhein

Sobald der Fußballverband Niederrhein vom zuständigen Insolvenzgericht offiziell über das Restrukturierungsverfahren in Eigenverwaltung informiert wird, werden dem WSV neun Punkte abgezogen. Nach FuPa-Informationen hat der Wuppertaler SV offiziell Kontakt zum FVN aufgenommen und den Antrag gestellt, auf die vorgeschriebene Strafe von neun Punkten zu verzichten.

Dass die Verantwortlichen versuchen, dieses Worst-Case-Szenario zu verhindern, liegt auf der Hand. Gnade vor Recht durch den FVN ist nach Einschätzung dieser Redaktion allerdings unwahrscheinlich, weil der Fußballverband Niederrhein dann einen Präzedenzfall für andere Klubs schaffen würde. Die Regelung ist eindeutig, der Vorgang wurde durch den Verein selbst am 13. August bestätigt, entsprechend müssen die Wuppertaler auch mit allen Konsequenzen rechnen.

Folglich könnte es jederzeit zum Neun-Punkte-Abzug kommen. Sollte diese Strafe in den kommenden Wochen ausgesprochen werden, rutscht der WSV automatisch an das Tabellenende der Oberliga Niederrhein und es ginge zunächst einmal nur um den Klassenerhalt. Für das Selbstvertrauen, aber auch für die Absicherung der Oberliga sind die nächsten Aufgaben in Büderich, gegen Blau-Weiß Dingden und beim SC St. Tönis ungemein wichtig.

WDFV-Spielordnung, Paragraph 52 Absatz 9, im Wortlaut

"Beantragt ein Verein selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen sich, wird auf Antrag eines Gläubigers gegen einen Verein im Zeitraum vom 1.7. eines Jahres bis einschließlich des letzten Spieltags einer Spielzeit rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt oder zeigt der Verein seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung während der Rechtshängigkeit einer Restrukturierungssache nach dem Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) beim Restrukturierungsgericht an, so werden der klassenhöchsten Mannschaft mit Stellung des eigenen Antrags des Vereins auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sonst mit Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts bzw. mit der Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Restrukturierungsgericht, neun Gewinnpunkte im Herrenspielbetrieb bzw. sechs Gewinnpunkte im Frauenspielbetrieb mit sofortiger Wirkung aberkannt. Spielt der Verein in der 3. Liga oder Regionalliga und der Frauen-Bundesliga und/oder 2. Frauen-Bundesliga, so wird der Abzug von Gewinnpunkten nur in der 3. Liga bzw. Regionalliga vorgenommen, anderenfalls nur in der Frauen-Bundesliga bzw. 2. Frauen-Bundesliga."