2024-05-17T14:19:24.476Z

Allgemeines
– Foto: Timo Babic

Wichtige Infos kommen vom WFV

Wechselperiode II: So klappt es mit dem Vereinswechsel im Winter

Der Württembergische Fußballverband (WFV) teilt das Folgende mit:

Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu und neben Weihnachtsfest und Jahreswechsel steht auch wieder die Wechselperiode II vom 01.01.23 bis zum 31.01.23 bevor.

Die Wechselperiode II gilt sowohl für den Herren- (inklusive des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2004) als auch für den Frauenbereich (inklusive des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs 2006). Bis zum 31.01.23 müssen Vereinswechsel online in DFBnet Pass-Online beantragt sein, um im Falle einer Zustimmung das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Das Spielrecht für Freundschaftsspiele wird grundsätzlich ab Antragseingang erteilt.

Grundsätzlich gilt: Unterlagen, die nach dem 31.01.23 eingehen bzw. online in DFBnet Pass-Online beantragt werden, können für die Wechselperiode II nicht mehr berücksichtigt werden.

Folgende Punkte sind außerdem für die Wechselperiode II zu beachten.

Abmeldung beim abgebenden Verein bis spätestens 02.01.2023

Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss bis spätestens 31.12.22 erfolgt sein. Nachdem der 31.12. in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Frist zur Abmeldung gemäß § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Dies ist der Montag, 02.01.2023.

Aber Vorsicht bei einer stellvertretenden Abmeldung durch den aufnehmenden Verein: In diesem Fall muss der Online-Antrag auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online auch bis spätestens 31.12.22 bzw. bis 02.01.23 gestellt sein, damit die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist.

Zustimmung zum Vereinswechsel in der Wechselperiode II zwingend notwendig

Sowohl bei einem Vereinswechsel eines Amateurspielers als auch bei einem Vereinswechsel eines Vertragsspielers bedarf es in der Wechselperiode II der Zustimmung des abgebenden Vereins, sofern der Spieler die sofortige Spielerlaubnis erhalten soll. Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrag ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.

Vertragsspieler

Bei einem Vertragsspieler muss der bisherige Vertrag in beidseitigem Einvernehmen fristgerecht aufgelöst sein. Die Vertragsauflösung sowie die Abmeldung müssen bis spätestens zum 02.01.23 erfolgen, wenn der Spieler eine Spielerlaubnis als Amateur erhalten soll.

Erhält der Spieler einen „Folgevertrag“ bei einem neuen Verein, muss die Vertragsauflösung mit dem bisherigen Verein bis spätestens 31.01.23 erfolgt und bei der wfv-Passstelle eingereicht sein (eingescannt per wfv-Postfach). Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 01.02.23 beginnen und mit dem Antrag auf Vereinswechsel bis spätestens 31.01.23 der wfv-Passstelle vorgelegt werden.

Nachträgliche Zustimmung bis spätestens 31.01.2023

Ein sofortiges Spielrecht aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss ebenfalls bis spätestens 31.01.23 online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.

Internationaler Vereinswechsel

Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 31.01.23 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.

Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich

Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2005) – bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2007) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Datenbereinigung Spielberechtigungen | Massenabmeldung

Wir möchten erneut auf das Angebot der Massenabmeldung von Spieler*innen, die aus verschiedenen Gründen schon jahrelang nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und auch künftig für Einsätze nicht mehr in Frage kommen, hinweisen.

Lassen Sie uns einfach eine Liste (Excel oder PDF) per elektronischem Postfach zukommen (pass@wuerttfv.evpost.de), auf der deutlich ersichtlich ist, welche Spielberechtigungen abgemeldet werden sollen. Ihre aktuellen Spielberechtigungen können Sie in DFBnet Pass-Online einsehen und daraus bequem und einfach Spielerlisten generieren. Wir melden die Spieler*innen dann mittels einer Massenabmeldung vom Spielbetrieb ab.

Neue Antragsformulare | Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis und Vereinswechsel

Die Antragsformulare für die Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis und die Beantragung eines Vereinswechsels wurden überarbeitet. Es sind nun zwei voneinander getrennte Formulare – siehe Anlage. Bitte verwenden Sie ab sofort die neuen Formulare.

Alle Infos auf den Seiten zum Passwesen

Alle Antragsformulare für das Passwesen finden Sie übersichtlich hier auf unserer Homepage.

Bitte nutzen Sie auch das weitere, umfangreiche Informationsangebot auf unserer Homepage. Im Bereich SERVICE – PASSWESEN haben wir alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Antragsarten aufgeführt. In übersichtlicher Darstellung sind die wichtigsten Punkte sowohl in Textform als auch in kurzen Videos erklärt. Außerdem können alle benötigten Formulare sowie DFBnet-Leitfaden heruntergeladen werden.

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Aufrufe: 020.12.2022, 19:51 Uhr
FuPa / hesAutor