2024-03-27T14:08:28.225Z

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Schiedsrichter Tobias Schon (Bildmitte) hatte einen heikle Situation zu lösen
Schiedsrichter Tobias Schon (Bildmitte) hatte einen heikle Situation zu lösen – Foto: Andreas Roith

Wegen (zunächst) verweigerter Einwechslung: Zwiesel legt Protest ein

Die Glasstädter durften beim Gastspiel in Plattling ihren Ersatzkeeper nicht einwechseln und fechten deshalb die Spielwertung an

Ein klarer 4:1-Heimerfolg im Kreisliga-Match zwischen der SpVgg Plattling und dem SC Zwiesel stand am vergangenen Sonntag auf der Anzeigetafel der alt-ehrwürdigen Rennbahn. Doch die Partie wird nun ein sportgerichtliches Nachspiel haben. Was ist passiert?

Nach rund einer halben Stunde verletzte sich Zwiesels Schlussmann Daniel Fischer und konnte nicht mehr weitermachen. Ersatzkeeper Christian Kraus stand zur Einwechslung bereit, durfte aber nicht aufs Spielfeld. Schiedsrichter Tobias Schon (SR-Gruppe Wolfstein) verweigerte den angedachten SC-Spieleraustausch, da Kraus nicht auf dem elektronischen Spielbericht stand. Nach minutenlangen Diskussionen mussten die Waidler Ben Eichinger, der eigentlich Feldspieler ist, zwischen die Pfosten stellen. Der "Aushilfsgoalie" musste zwei Minuten vor dem Seitenwechsel hinter sich greifen und die Isarstädter stellten mit dem 2:1-Führungstreffer die Weichen auf Sieg.


Zu Beginn der zweiten Hälfte rieben sich die Zuschauer verwundert die Augen, denn jetzt durfte Kraus doch ins Tor der Gäste, die am Ende deutlich mit 1:4 den Kürzeren zogen. Nach FuPa-Informationen argumentiert der SC Zwiesel damit, dass ein "normaler" Torhüter den zweiten Plattlinger Treffer halten hätten können und die aus SCZ-Sicht zu Unrecht verweigerte Einwechslung also durchaus spielentscheidend war. Daher haben die Glasstädter beim zuständigen Kreis-Sportgericht Protest eingelegt.


Bezirks-Schiedsrichterobmann Robert Fischer bringt Licht ins Dunkel: "Der Schiedsrichter hat vollkommen korrekt gehandelt. Der Spieler Kraus stand zum Zeitpunkt der angedachten Einwechslung nicht auf der Spielberechtigungsliste des SC Zwiesel. Wenn das nicht der Fall ist, kann ein Spieler nur dann eingesetzt werden, wenn bei der Einwechslung der Spielerpass vorgelegt werden kann. Wenn auch das nicht möglich ist, muss er sich zumindest ausweisen können oder ein auf dem ESB eingetragener Verantwortlicher des betreffenden Vereins muss schriftlich bestätigen, dass der Spieler für den betroffenen Verein spielberechtigt ist. Keine dieser vier Optionen konnte erfüllt werden, so dass die Einwechslung vom Schiedsrichtergespann richtigerweise nicht erlaubt wurde."


Warum durfte dann Kraus in den zweiten 45 Minuten zwischen den Pfosten stehen? "In der Halbzeitpause wurde der Spieler von einem SC-Verantwortlichen auf die Spielberechtigungsliste hinzugefügt. Damit war er dann auch spielberechtigt", informiert Fischer. "Der Spieler Kraus stand ursprünglich nicht auf dem elektronischen Spielberichtsbogen, da nicht klar war, ob er es zeitlich schafft. Auf der Spielplus-Spielberechtigungsliste war er aber seit dem 19. Juni hinterlegt. Und nach der ESB-Freigabe können wir als Verein keinen Spieler mehr ergänzen oder hinzufügen. Wir hatten sogar vor Ort am Spielfeldrand unsere Spielberechtigungsliste online verfügbar. Das hat den Schiedsrichter aber nicht interessiert. In der Spielordnung steht auch nichts von schriftlichen Nachweisen des Mannschaftsverantwortlichen. Sondern nur, dass er so etwas melden soll. Uns gehts nicht darum, jemanden ans Bein zu pinkeln, aber es gibt halt Regeln und nach unserem dafür halten, ist es nicht korrekt gelaufen und wir wollen das nun einfach prüfen lassen. Für Plattling tun uns die Umstände leid, da die Spielvereinigung keinerlei Schuld trifft", lässt der SC Zwiesel auf Nachfrage wissen. Ob der Einspruch des Kreisligisten von Erfolg gekrönt sein wird, muss nun das Kreis-Sportgericht klären.

Aufrufe: 018.8.2022, 12:10 Uhr
Thomas SeidlAutor