2025-01-17T15:20:36.910Z

Allgemeines
– Foto: Nicole Seidl

Wechsel im Winter? Das muss man zur Wechselperiode II wissen!

Aktuelle Informationen kommen vom Württembergischen Fußballverband.

Die Wechselperiode II bietet bekanntermaßen die Möglichkeit eines Vereinswechsels im Winter. Sie gilt sowohl für den Herren- (inklusive des älteren A-Junioren-Jahrgangs 2006) als auch für den Frauenbereich (inklusive des älteren B-Juniorinnen-Jahrgangs 2008). Im Jugendbereich ist die Wechselperiode nicht relevant. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Vereinswechsel im Winter zusammengestellt.

Grundsätzlich gilt: Unterlagen, die nach dem 31.01.25 (Amateure) bzw. nach dem 03.02.25 (Vertragsspieler) eingehen bzw. online in DFBnet Pass-Online beantragt werden, können für die Wechselperiode II nicht mehr berücksichtigt werden.

Amateure

Die Abmeldung beim abgebenden Verein muss bis spätestens 31.12.24 erfolgt sein. Bis zum 31.01.25 müssen die Vereinswechsel von Amateurspielern online in DFBnet Pass-Online beantragt sein, um im Falle einer Zustimmung das sofortige Spielrecht für Pflichtspiele zu erhalten. Aber Vorsicht bei einer stellvertretenden Abmeldung durch den aufnehmenden Verein: In diesem Fall muss der Online-Antrag auf Vereinswechsel in DFBnet Pass-Online demnach bis spätestens 31.12.24 gestellt sein, damit die fristgerechte Abmeldung gewährleistet ist. Die Regelung, dass eine Nicht-Zustimmung durch Zahlung eines festgelegten Entschädigungsbetrags ersetzt werden kann, gilt in der Wechselperiode II nicht.

Vertragsspieler

Spieler war bisher Vertragsspieler und wird Amateur: Der bisherige Vertrag mit dem abgebenden Verein muss in beiderseitigem Einvernehmen bis spätestens zum 31.12.24 beendet sein. Zudem müssen die vorzeitige Vertragsbeendigung sowie die Online-Abmeldung vom abgebenden Verein bis spätestens 31.12.24 online in DFBnet Pass-Online angezeigt sein. Für ein sofortiges Spielrecht als Amateur ist in diesem Fall die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig.

Spieler war bisher Amateur und wird Vertragsspieler: Die Wechselperiode II für Vertragsspieler endet in der aktuellen Saison aufgrund internationaler Festlegungen am 03.02.25. Bis zum 03.02.25 müssen demnach die Vereinswechsel von Vertragsspieler (inklusive Vertragsanzeige) online in DFBnet Pass-Online beantragt sein. Für ein sofortiges Spielrecht als Vertragsspieler ist in diesem Fall in der Wechselperiode II die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig.

Spieler war bisher Vertragsspieler und wird wieder Vertragsspieler: Die vorzeitige Vertragsbeendigung mit dem bisherigen Verein muss bis spätestens 03.02.25 erfolgt und vom abgebenden Verein online in DFBnet Pass-Online angezeigt sein. Zudem muss der neue Vertrag spätestens zum 03.02.25 beginnen und mindestens bis 30.06.25 laufen. Für ein sofortiges Spielrecht als Vertragsspieler ist in diesem Fall in der Wechselperiode II keine Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig.

Folgende Punkte sind außerdem zu beachten

Nachträgliche Zustimmung: Ein sofortiges Spielrecht aufgrund einer nachträglichen Zustimmung muss bis spätestens 31.01.25 online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Die Online-Beantragung ist nur durch den aufnehmenden Verein möglich. Dem aufnehmenden Verein muss in diesem Fall die schriftliche, nachträgliche Zustimmung des abgebenden Vereins vorliegen.

Internationaler Vereinswechsel: Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 31.01.25 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.

Wechselperiode II gilt nicht für den Jugendbereich: Nicht betroffen von der Wechselperiode ist der Jugendbereich vom jüngeren A-Junioren (2007) – bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang (2009) abwärts. Dort zählt für das Spielrecht für Pflichtspiele weiterhin: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel.

Datenbereinigung Spielberechtigungen | Massenabmeldung: Wir möchten erneut auf das Angebot der Massenabmeldung von Spieler*innen, die aus verschiedenen Gründen schon jahrelang nicht mehr aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und auch künftig für Einsätze nicht mehr infrage kommen, hinweisen. Lassen Sie uns einfach eine Liste (Excel oder PDF) per elektronischem Postfach zukommen (pass@wuerttfv.evpost.de), auf der deutlich ersichtlich ist, welche Spielberechtigungen abgemeldet werden sollen. Ihre aktuellen Spielberechtigungen können Sie in DFBnet Pass-Online einsehen und daraus bequem und einfach Spielerlisten generieren. Wir melden die Spieler*innen dann mittels einer Massenabmeldung vom Spielbetrieb ab.

Optionaler Passbild-Upload bei der Antragstellung Online: Seit einiger Zeit lässt sich das Passbild bereits optional in der Online-Antragstellung hochladen. Die Funktionalität ist dieselbe, wie beim bekannten Passbild-Upload in der Spielberechtigungsliste.

Wir empfehlen, das Passbild bereits bei der Online-Antragstellung hochzuladen. Dadurch lässt sich ein Bußgeldbescheid wegen nicht rechtzeitigem Passbild-Upload vermeiden.

Alle Infos auf unserer Webseite

Bitte nutzen Sie auch das umfangreiche Informationsangebot auf unserer Homepage. Im Bereich SERVICE – PASSWESEN haben wir alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Antragsarten aufgeführt. In übersichtlicher Darstellung sind die wichtigsten Punkte sowohl in Textform als auch in kurzen Videos erklärt. Außerdem können alle benötigten Formulare sowie DFBnet-Leitfaden heruntergeladen werden.

Aufrufe: 013.12.2024, 18:00 Uhr
Timo BabicAutor