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Allgemeines

Warum Rückzüge im Mai doppelt teuer werden

Wenn Vereine über den Rückzug einer Mannschaft nachdenken, sollten sie am besten schon im April handeln. Im Mai droht wegen des Saisonfinals noch der Abzug von Punkten.

von André Nückel · 30.04.2026, 09:52 Uhr · 0 Leser
Wer nach dem Rückzug ein neues Team aufbauen will, muss aufpassen.
Wer nach dem Rückzug ein neues Team aufbauen will, muss aufpassen. – Foto: Meiki Graff

Rückzüge gehören im Amateurfußball leider dazu. Mittlerweile werden in jedem Fußballverband zahlreiche Teams während der laufenden Saison vorzeitig abgemeldet, auch in der Jugend. Das wirbelt jede Tabelle durcheinander, vor allem in der heißen Saisonphase. Deshalb gibt es im Westdeutschen Fußballverband (WDFV) zwei Regeln, um Rückzüge ab Mai zu verhindern beziehungsweise die Ligarivalen halbwegs zu schützen.

Wer bis zum 30. April zurückzieht, verschwindet komplett aus der Rechnung: Alle Spiele zurückgezogener Mannschaften werden aus der Wertung genommen. Das sieht zwischen dem 1. Mai und dem Saisonende anders aus, zumindest im Westdeutschen Fußballverband (Mittelrhein, Niederrhein, Westfalen): Wird ein Team zwischen Mai und dem letzten Spieltag zurückgezogen, werden alle verbliebenen Spiele mit 2:0 für den oder die Gegner gewertet.

Minuspunkte für die neue Saison

Außerdem ist es so, dass die Mannschaften, die ab Mai bis zum letzten Spieltag zurückgezogen haben, in der kommenden Saison mit drei Minuspunkten starten.

>>> Die Regel mit den Minuspunkten gilt auch für Teams, die noch spielen

Der Wortlaut aus der WDFV-Spielordnung

§ 37 Teilnahme an Pflichtspielen

(1) Jeder Verein hat das Recht, an Pflichtspielen mit einer beliebigen Anzahl von Mannschaften teilzunehmen. Mit seiner Meldung, die zu dem von der Spielleitenden Stelle vorgeschriebenen Termin erfolgen muss, verpflichtet er sich zur regelmäßigen Teilnahme an den für seine Mannschaften angesetzten Spielen. Spielverzicht, Rückzug vom Spielbetrieb oder Nichtantreten in einem Punktespiel ab dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit. Die
Anordnung trifft die für das nicht ausgetragene Spiel zuständige Verwaltungsstelle.

§ 52 Ausscheiden von Mannschaften

(1) Mannschaften, die ab dem 1. Spieltag bis zur Beendigung der Runde vom Spielbetrieb zurückgezogen oder vollständig ausgeschlossen werden, gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Erfolgt die Zurückziehung in zwei aufeinanderfolgenden Spielzeiten, so können die Mannschaften in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

(2) Mannschaften, die dreimal ohne zwingende Gründe zu den ordnungsgemäß angesetzten Punktespielen nicht antreten, sind zu streichen, sie gelten als Absteiger in ihrer Gruppe. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Absatz (1) Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Die von den Mannschaften in Fällen der Absätze 1 und 2 ausgetragenen Punktespiele sind,

1. wenn die Maßnahme bis zum 30. April erforderlich wird, nicht zu werten;

2. wenn die Maßnahme ab dem 1. Mai erforderlich wird, entsprechend ihrem Ausgang zu werten. Nicht ausgetragene Spiele werden für den Gegner mit 2 : 0 Toren als gewonnen gewertet.

>>> Zur kompletten Spielordnung des WDFV (Weiterleitung)