
Neben dem FLB-Verbandstag am 10. Oktober 2026 finden in allen acht Fußballkreisen die jeweiligen Kreistage sowie Kreis-Schiedsrichtertage statt. Damit steht ein Jahr an, in dem Weichen für die kommenden vier Jahre gestellt werden – strategisch, organisatorisch und sportpolitisch.
Den Auftakt macht der Kreistag des Fußballkreises Uckermark am 2. April 2026 in Seehausen. Es folgen der Kreistag des Fußballkreises Havelland am 17. April in Werder/Havel. Der Fußballkreis Prignitz/Ruppin kommt am 24. April in Kyritz sowie der Kreistag des Fußballkreises Südbrandenburg am 25. April in Finsterwalde zusammen.
Die Fußballkreise Niederlausitz und Dahme/Fläming tagen beide am 29. Mai 2026 in Cottbus beziehungsweise Zossen/Dabendorf. Den Abschluss bilden die Kreistage des Fußballkreises Ostbrandenburg am 5. Juni 2026 in Seelow sowie des Fußballkreises Oberhavel/Barnim am 13. Juni in Schmachtenhagen.
Der FLB möchte frühzeitig Transparenz schaffen, den Prozess verständlich darstellen und Vereine motivieren, sich aktiv einzubringen. Auf dieser Seite findest du alle Infos zu den kommenden Kreistagen, Schiedsrichter-Kreistagen und den Verbandstag sowie in deren Nachgang auch die entsprechenden Ergebnisse.
Warum wird gewählt?
Weil der Fußball-Landesverband Brandenburg (FLB) seine ehrenamtlichen Gremien demokratisch besetzt. Die Wahlen sichern die Mitbestimmung der Vereine und gewährleisten, dass die Aufgaben des Verbandes – also die Förderung, Organisation und Fairness des brandenburgischen Fußballs (siehe FLB-Satzung) – verantwortungsvoll erfüllt werden.
Die Wahlen finden turnusmäßig alle vier Jahre statt – zunächst in den acht Fußballkreisen und zum Abschluss beim Verbandstag.
Wer wird gewählt?
Bei den Kreistagen werden die Mitglieder des Kreisvorstands gewählt. Dazu gehören Positionen wie der*die Kreisvorsitzende und die Vorsitzenden der Kreisausschüsse und Sportgerichte. Diese Wahlen sind entscheidend für die lokale Organisation und Verwaltung des Fußballsports.
Die Wahl des Vorsitzenden des Schiedsrichterausschusses erfolgt auf dem Kreisschiedsrichtertag. Sie bedarf der Bestätigung des Kreistages.
Beim Verbandstag werden die Mitglieder des Verbandsvorstands gewählt bzw. bestätigt. Dazu zählen der*die Präsident*in des FLB, der*die Vizepräsident*in und andere zentrale Positionen, die den gesamten Landesverband betreffen. Auch die Vorsitzenden der verschiedenen Ausschüsse werden hier gewählt.
Die Wahlen bei beiden Veranstaltungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Fußball auf Kreis- und Landesebene gut organisiert ist und die Interessen der Vereine und Spieler*innen vertreten werden.
Wer wählt?
Beim Verbandstag: Delegierte der Kreise, die auf Kreistagen zu wählen sind und Mitglieder von Verbandsvereinen sein müssen. Dabei ist pro sieben Vereine je Kreis ein Delegierter zu wählen. Es ist eine ausreichende Anzahl Ersatzdelegierter zu wählen, die nachrücken, wenn Delegierte ausfallen.
Jeder Delegierte hat nur eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Weiterhin stimmberechtigt sind die Mitglieder des Verbandsvorstandes und ehrenamtliche Mitglieder der Verbandsausschüsse. Vorsitzende und Mitglieder der Verbandsrechtsorgane und der Revisionsstelle sowie Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und Träger der Ehrenplakette gem. §4 (4) der Ehrungsordnung nehmen am Verbandstag mit beratender Stimme teil.
Für den Kreistag gilt: Die Vereine im Kreisgebiet entsenden Delegierte, die an den Wahlen teilnehmen. Jeder Verein hat grundsätzlich einen Delegierten, und ab sechs Mannschaften einen weiteren Delegierten.
Wie kann man sich und seine Ideen einbringen?
In die Arbeit und Entscheidungen der verschiedenen FLB-Gremien kann sich grundsätzlich jeder einbringen – schlichtweg durch mündliche oder schriftliche Kontaktaufnahme mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des FLB bzw. konkreten Verbands-Gremien.
Alle Kontaktdaten der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter auf allen Organisationsebenen sind auf der Website des FLB öffentlich zugänglich und können auch über den Verbands-Chatbot FLBassist abgefragt werden.
Regelmäßig führt der FLB Gesprächs- und Diskussionsformate auf Kreisebene durch. In diesen Vereinsdialogen tauschen sich Club- und Verbandsverantwortliche direkt mit FLB-Spitzenvertreten und den Vereinsberatern des FLB aus. Bei den turnusmäßigen Kreistagen sowie beim Verbandstag können entsprechend der Voraussetzungen und Fristen konkrete Anträge zur Abstimmung eingebracht werden.
Die noch ausstehenden Termine in der Übersicht:
02.04. | 18:00 Uhr | Seehausen
Kreistag (Uckermark)
17.04. | 18:00 Uhr | Werder
Kreistag (Havelland)
20.04. | 18:30 Uhr | Schönow
Kreisschiedsrichtertag (Oberhavel/Barnim)
21.04. |
Kreisschiedsrichtertag (Dahme/Fläming)
24.04. | 18:00 Uhr | Seelow
Kreisschiedsrichtertag (Ostbrandenburg)
24.04. | 18:30 Uhr | Kyritz
Kreistag (Prignitz/Ruppin)
25.04. | 10:00 Uhr | Finsterwalde
Kreistag (Südbrandenburg)
29.05. | 18:00 Uhr | Cottbus
Kreistag (Niederlausitz)
29.05. | Zeit offen | Zossen/Dabendorf
Kreistag (Dahme/Fläming)
05.06. | 18:00 Uhr | Seelow
Kreistag (Ostbrandenburg)
13.06. | 09:00 Uhr | Schmachtenhagen
Kreistag (Oberhavel/Barnim)