
Die abgebrochene Kreisklassen-Partie zwischen Sittensen und Horstedt im Kreis Rotenburg wird nun ein Fall für das Sportgericht.
Die abgebrochene Kreisklassen-Partie zwischen Sittensen und Horstedt im Kreis Rotenburg wird nun ein Fall für das Sportgericht.
Der Spielabbruch zwischen dem VfL Sittensen und dem SV Horstedt am vergangenen Samstag in der 1. Kreisklasse Süd hatte für großes Aufsehen gesorgt.
Die Gastgeber hatten nach einer - so zumindest der Vorwurf - wiederholten homophoben Äußerung eines Horstedter Spielers die Begegnung nach der Pause nicht fortgesetzt. Die Gäste hatten - nach dem die Vorwürfe gegen den ehemaligen Werder-Ñachwuchsspieler bekannt gemacht worden waren - in einem Statement ihrerseits den Gastgebern rassistische Beleidigungen vorgeworfen.
Mittlerweile hat der Spielausschuss des Kreis Rotenburg entschieden, die Begegnung mit 5:0 für die Gäste aus Horstedt zu werten, dem Vernehmen nach auch weil der Schiedsrichter der Begegnung Uwe Rautenberg diese im Raum stehenden homophoben Äußerungen nicht bestätigen konnte.
Doch abgeschlossen ist damit die ganze Angelegenheit noch nicht, denn der VfL Sittensen hat gegen die Entscheidung des Spielausschusses Einspruch eingelegt. "Dabei geht es uns ausdrücklich nicht um eine nachträgliche Änderung der Spielwertung (...). Vielmehr soll geprüft werden, ob eine Sanktion gegen einen Verein gerechtfertigt ist, der sich gegen homophobe Äußerungen auf dem Spielfeld zur Wehr setzt", so heißt es in einer entsprechenden Pressemitteilung des VfL.
Die Vorgänge während der Partie wurden mittlerweile auch schon beim Niedersächsischen Fußballverband in Barsinghausen registriert und sollen nun - dem gängigen Prozedere folgend - überprüft werden. Dies teilte Sebastian Ratzsch, beim NFV für die Anlaufstelle für Gewalt- und Diskriminierungsfälle zuständig, mit.