2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines
– Foto: FuPa Stuttgart

Vereinswechsel? Wichtige Informationen zum Ende der Wechselperiode II

Der WFV hat zum Ende der Wechselperiode II neue Informationen bekannt gegeben.

Vom WFV gibt es neue Informationen zum Thema Vereinswechsel. Alles Wichtige dazu gibt es hier.

__________________________________________________________________________________________________

>>> Hier geht es zum WhatsApp-Newsletter von FuPa.

__________________________________________________________________________________________________

Am Mittwoch, 31. Januar 2024 (Amateure) bzw. am Donnerstag, 01. Februar 2024 (Vertragsspieler) endet die Wechselperiode II der aktuellen Saison 2023/24. Alle bis dahin eingehende Anträge auf Vereinswechsel werden gemäß den jeweiligen Bestimmungen und die Spielrechte entsprechend erteilt.

Bitte beachten: Im Aktivenbereich (Herren, Frauen, A-Junioren-Jahrgang 2005 und B-Juniorinnen-Jahrgang 2007) muss auch eine Spielrechtsänderung aufgrund einer nachträglichen Zustimmung bis spätestens 31. Januar 2024 vom aufnehmenden Verein online in DFBnet Pass-Online beantragt werden. Bitte prüfen Sie daher nochmals die Spielrechtsdaten der Neuzugänge. Spielrechtsänderungen sind außerhalb der Wechselperiode nicht mehr möglich.

__________________________________________________________________________________________________

Die Mission von FuPa.net: Wir sind das Mitmachportal VON Amateurfußballern FÜR Amateurfußballer.

Jetzt anmelden & Vereinsverwalter werden: https://www.fupa.net/auth/login

__________________________________________________________________________________________________

Internationaler Vereinswechsel

Auch bei einem internationalen Vereinswechsel gilt die Wechselperiode, d. h. bis spätestens 31. Januar 2024 muss der Antrag inklusive der benötigten Unterlagen online in DFBnet Pass-Online gestellt sein.

Jugendbereich

Im Jugendbereich kommt die Wechselperiode nicht zur Anwendung. Bitte jedoch die allgemeinen Grundsätze bzgl. Abmeldedatum und Zustimmung bzw. Nicht-Zustimmung beachten. Für die Erteilung des Pflichtspielrechts gilt: Bei Zustimmung drei Monate nach dem Tag der Abmeldung und bei Nicht-Zustimmung sechs Monate nach dem letzten Spiel. Alle Informationen zum Vereinswechsel von Jugendlichen gibt es hier.

Vertragsspieler: Erhöhung Mindestvergütung auf 350 €

Wie bereits mitgeteilt, erhöht sich der monatliche Grundbetrag für Vertragsspieler ab dem 02. Februar 2024 auf 350 € (siehe Meldung). Der Mustervertrag für Vertragsspieler wurde entsprechend aktualisiert und ist hier zu finden.

Umfangreiches Informationsangebot

Bitte nutzen Sie auch das umfangreiche Informationsangebot auf unserer Homepage. Im Bereich SERVICE – PASSWESEN haben wir alle notwendigen Informationen zu den verschiedenen Antragsarten aufgeführt. In übersichtlicher Darstellung sind die wichtigsten Punkte sowohl in Textform als auch in kurzen Videos erklärt. Außerdem können alle benötigten Formulare sowie DFBnet-Leitfaden heruntergeladen werden.

Aufrufe: 028.1.2024, 09:00 Uhr
Timo BabicAutor