2025-12-03T05:51:34.672Z

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Verbandspokalsieger Schott Mainz könnte über kurz oder lang Konkurrenz aus dem Profi-Fußball bekommen..	Foto: Marcel Heeg
Verbandspokalsieger Schott Mainz könnte über kurz oder lang Konkurrenz aus dem Profi-Fußball bekommen.. Foto: Marcel Heeg

Verbands-Cupsieger nicht mehr automatisch im DFB-Pokal?

Ein Beschluss des SWFV-Verbandstags könnte über kurz oder lang zur Entwertung des Wettbewerbs führen

Mainz. Kein Verein aus dem Südwestdeutschen Fußballverband (SWFV) kann in den kommenden Jahren behaupten, er sei nicht gewarnt gewesen. Gewarnt vor den Folgen, die die Öffnung des Verbandspokals für klassische Spielgemeinschaften haben könnte. Noch in seiner Eigenschaft als Verbandsspielausschuss verdeutlichte Lothar Renz den Delegierten des Verbandstags in Edenkoben, welche Konsequenzen ein solcher Beschluss hätte: Im Worst Case sogar, dass der Verbandspokalsieger nicht mehr in den DFB-Pokal einziehen wird. Trotzdem beschlossen die Delegierten, die Büchse der Pandora zu öffnen.

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Einschließlich dieser Saison nehmen am Verbandspokal nur Teams teil, die als Sieger auch am DFB-Pokal teilnehmen können. Das sind Vereine wie der TSV Schott Mainz, Wormatia Worms oder TSV Armsheim, als auch sogenannte „spieltechnische Zusammenschlüsse“ wie die SG Guldental, ASV Lug/Schwanheim oder SG Fürfeld/Neu-Bamberg/Wöllstein, um nur einige zu nennen. Außen vor bleiben zweite Mannschaft und Spielgemeinschaften wie die SG Schwarz-Weiß Mauchenheim/Freimersheim, was den Alzey-Wormser Kreispokal-Halbfinalisten zunächst auch wunderte.

SG ist allerdings nicht gleich SG – egal, ob ein Verein die Spielgemeinschaft in seinem Namen signalisiert oder nicht. So ist die SG Guldental nach Information von Lothar Renz ein „Spieltechnischer Zusammenschluss“, bei dem die Pässe aller Spieler auf den federführenden Klub lauten. Bei der SG Mauchenheim/Freimersheim handelt es sich indes um eine „klassische Spielgemeinschaft“, die sich dadurch auszeichne, dass Spielerpässe nicht umgeschrieben wurden. Und genau um diese Spielgemeinschaften ging es am Samstag. Sie sind nach Beschluss des Verbandstags nun teilnahmeberechtigt.

Organisatorisch ist die Öffnung zu stemmen

Verbandsweit, mutmaßt der neue Verbandsspielausschuss, Klaus Karl, dürften das in der Regel höchstens zehn Klubs mehr sein, die ab der Spielzeit 2025/26 am Verbandspokal teilnehmen können. Organisatorisch sei das verkraftbar, obwohl der Terminplan der Amateurfußballer zum Bersten voll ist. Bauchgrimmen verursacht der SWFV-Chefetage anderes: Nämlich, dass nach der Zulassung der Spielgemeinschaften als nächstes die Forderung nach der Zulassung zweiter Mannschaften laut wird. Hier lauert das Risiko. Wird das Wirklichkeit, und den Ruf gibt es bereits im SWFV, dann wären beispielsweise auch Mainz 05 II oder der 1. FC Kaiserslautern II im Wettbewerb vertreten. In Anbetracht des hohen sportlichen Niveaus beider Vereine wäre vorstellbar, dass einer von ihnen ins Verbandspokalfinale einzieht. Und das wäre dann mehr oder weniger eine Farce, weil nicht mehr ums Startrecht für den lukrativen DFB-Pokal gespielt würde. Dessen Statut erlaubt erst gar nicht die Teilnahme von Reserve-Teams. Schlimmstenfalls – wenn sich Mainz 05 II und 1. FC Kaiserslautern II im Endspiel gegenüberstünden – müsste eine Regelung gefunden werden, ob womöglich einer der beiden Halbfinal-Verlierer die Hauptrunde des DFB-Pokals erreicht. Vor diesem Hintergrund kämpfte das Präsidium darum, dass die Spielordnung unverändert bleibt. Vergeblich.

Amateurfußball zahlt die Zeche

Die Delegierten, die meisten aus kleineren Vereinen, ignorierten auch eine andere Argumentation des Präsidiums. Im SWFV-Verbandspokal werden an Mannschaften, die wenigstens das Achtelfinale erreichen, ordentliche Prämien ausgeschüttet. Wenn Mainz 05 II und der FCK II mitmachen können, würden mit großer Wahrscheinlichkeit zwei Profi-Klubs in den Genuss dieser Belohnungen kommen – und zwar zulasten zweier Amateurvereine. Eben das, so warb das Präsidium, solle man bei seiner Entscheidung auch berücksichtigen.

Stattdessen folgte die Versammlung dem leidenschaftlichen Plädoyer von Winfried Schäfer vom ASV Lug/ Schwanheim. Er nannte die geltende Regelung eine „Diskriminierung von (klassischen, Anm.) Spielgemeinschaften“ und Verstoß gegen die Gleichbehandlung. Es fehle dem Präsidium offenbar die „Empathie“, um nachvollziehen, wie unverständlich es für Sportler sei, sich zwar sportlich für den Verbandspokal qualifiziert zu haben, aber aus regulatorischen Gründen nicht starten zu dürfen.

Erste Runde im Verbandspokal

Nibelungen Worms – VfL Gundersheim (Fr-, 19.00), SV Horchheim – Ataspor Worms, SV Guntersblum – SV Gimbsheim, TSV Armsheim – SG RWO Alzey (alle So., 16.00), TSV Zornheim – FSV Saulheim (So., 18.00)

Aufrufe: 021.7.2024, 18:29 Uhr
Claus RosenbergAutor