2024-04-24T13:20:38.835Z

Allgemeines
Schiedsrichter Andreas Poxleitner traf damals die Entscheidung, nach dem tätlichen Angriff gegen einen seiner Assistenten das Spiel abzubrechen.
Schiedsrichter Andreas Poxleitner traf damals die Entscheidung, nach dem tätlichen Angriff gegen einen seiner Assistenten das Spiel abzubrechen. – Foto: Thomas Martner

Urteil nach Spielabbruch: 15 Monate Sperre, 200 Euro Strafe

Bartosz Gajewski wird bis zum 1.1.2024 aus dem Verkehr gezogen +++ Die Partie wird mit 2:0 für Pfarrkirchen gewertet, Walburgskirchen muss zudem eine Strafe in Höhe von 200 Euro zahlen

Die Partie hatte Anfang Oktober weit übers Rottal hinaus für Schlagzeilen gesorgt! Was war passiert? Im Bezirksliga-Derby zwischen dem TuS Walburgskirchen und der TuS 1860 Pfarrkirchen vor 200 Zuschauern kam es zu einer hässlichen Szene. Beim Spielstand von 1:1 verlor Walburgskirchens Torhüter Bartosz Gajewski nach einer Schiedsrichterentscheidung die Nerven und griff den jungen Schiedsrichterassistenten an der Linie tätlich an. Referee Andreas Poxleitner (SV Finsterau) brach die Partie nach dem Vorfall ab. Ein Fall fürs Sportgericht! Nun liegt ein Urteil vor. Der Spieler bekommt eine drastische Sperre aufgebrummt, der Verein kommt eher glimpflich davon.

Keeper Bartosz Gajewski wird bis zum 1. Januar 2024 aus dem Verkehr gezogen und wird nach seinem Blackout dann insgesamt eine Sperre von 15 Monaten verbüßt haben. "Bartosz wird für uns sicher nicht mehr auflaufen. Wir bedauern das Ganze zutiefst, wie das damals gelaufen ist. Aber nochmal: Das war die Tat einer Einzelperson. Der Rest der Mannschaft hatte damit nichts zu tun", äußert sich Karl Brinninger, Abteilungsleiter und Pressewart beim TuS Walburgskirchen.

Die Spielwertung pro Pfarrkirchen und die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro kommentiert Brinninger wie folgt: "Das ist sicher angemessen und wir akzeptieren die Strafe."

Alexander Ronczka, Sportlicher Leiter in Pfarrkirchen, kommentiert: "Wir sind von Anfang an davon ausgegangen, dass es in dieser Causa nur eine mögliche Spielwertung geben kann - und zwar für uns. Von daher ist es keine große Überraschung für uns. Mir tut nach wie vor einfach der junge Linienrichter leid, den das Erlebnis sicher geprägt hat. Hoffentlich bleibt er dem Fußball trotzdem treu."

Das Urteil im Wortlaut:

I. TuS Walburgskirchen e.V. wird gemäß § 74 RVO wegen Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe von € 200,00 belegt.
II. Das Spiel ist gemäß § 29 SpO für TuS 1860 Pfarrkirchen mit 2:0 als gewonnen und für TuS Walburgskirchen mit 0:2 als verloren zu werten.
III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 26,84 trägt TuS Walburgskirchen e.V..

Gründe:

Der Spielabbruch wurde vom TuS Walburgskirchen durch die Vergehen des Spielers Gajewski verursacht. Da der Verein nach § 74 Abs. 1 Satz 3 RVO für seine Spieler haftet, war er mit einer Geldstrafe zu belegen.

Stellungnahme lag vor und wurde berücksichtigt.

Kostenentscheid gemäß §§ 32,33 RVO i.V.m. § 11 FO.


Aufrufe: 019.1.2023, 11:05 Uhr
Mathias WillmerdingerAutor