Frankfurt/Wiesbaden. Das Sportgericht des Hessischen Fußball-Verbands (HFV) hat unter Vorsitz von Stephan Dittl über den Abbruch des Wiesbadener B-Liga-Spiels SV Blau-Gelb gegen Spvgg. Amöneburg am 13. Oktober verhandelt.
Kurz vor Schluss hatte der Schiedsrichter die Partie beim Stand von 2:0 vorzeitig beendet, nachdem er zunächst gegen einen Amöneburger Spieler eine Zeitstrafe und anschließend noch die Rote Karte verhängt hatte. Seitens des Amöneburgers sollen die Worte „Du Bastard“ und „am liebsten würde ich dir den Kopf abreißen“ gefallen sein.
Das HFV-Sportgericht – der Wiesbadener Sportgericht-Vorsitzende Thorsten Nordholt war als Beisitzer eingebunden – hat in seinem Urteil den Amöneburger Spieler und den Verein vom Vorwurf des verursachten Spielabbruchs freigesprochen. Und somit den Abbruch als nicht gerechtfertigt eingestuft. Was zur Folgerung führt, dass der Referee nicht alle Mittel der Spielfortführung ausgeschöpft hat, die im Rahmen der geltenden Eskalationskette das Stopp-Konzept (Teams begeben sich auf Geheiß des Spielleiters in ihre Sechzehnmeter-Räume) oder die Kapitänsregel (nur die Spielführer sind Ansprechpartner des Schiedsrichters) beinhaltet. Der Unparteiische hatte abgebrochen, weil er sich nicht mehr zu einer Fortsetzung des Spiels in der Lage sah. Nach Aussage des Amöneburgers Trainers Josip Zeravica hatte er die Spielführer über die Abbruch-Entscheidung informiert.