2024-04-25T14:35:39.956Z

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Türk Spor Bad Schwalbach darf erst am letzten Spieltag wieder auflaufen.
Türk Spor Bad Schwalbach darf erst am letzten Spieltag wieder auflaufen. – Foto: Marcel Faust

Türk Spor: Spielverbot kostet vier Spielwertungen

Quasi 12-Punkte-Abzug für Bad Schwalbacher B-Ligisten, der im Sog hessenweit vieler Verfahren noch auf Sportgericht-Termin wartet – und das nicht verstehen kann

Bad Schwalbach. Im Lager des Fußball-B-Ligisten Türk Spor Bad Schwalbach bleibt das vom Kreissportgericht Rheingau-Taunus verhängte vorläufige Spielverbot eine gewaltige Hypothek und sorgt für Verdruss. Einhergehend hat der Verein, der aussichtsreich im Rennen lag, wohl alle Aufstiegschancen eingebüßt.

Auch Spiel in Daisbach abgesetzt

Auch die Partie beim SC Daisbach am Pfingstsamstag wurde abgesetzt. Es ist das vierte und letzte Spiel im Rahmen des Spielverbots, das laut Rechtsordnung des Hessischen Fußball-Verbands (HFV) maximal einen Monat, sprich 31 Tage, andauern darf. Zum letzten Saisonspiel am 4. Juni gegen den SV Johannisberg II darf Türk Spor wieder antreten. Die vier abgesetzten Spiele werden für den jeweiligen Gegner gewertet, quasi ein verkappter 12-Punkte-Abzug. Es sei denn, im Urteil würde etwas anderes festgelegt.

Kaum mit Neuansetzungen zu rechnen

Doch ein Termin für eine mündliche Verhandlung vor dem Verbandssportgericht steht nach einer Anfrage beim HFV (Stand 25. Mai) noch nicht fest. Mutmaßlich deshalb, weil hessenweit noch eine Fülle an Fällen zu bearbeiten ist. Wodurch kaum davon auszugehen ist, dass selbst bei einem theoretisch nicht allzu harten Strafmaß auch nur eines der abgesetzten Spiele neu angesetzt wird. Wo doch die Runde am 4. Juni endet, freilich die Saison offiziell erst am 30. Juni ausläuft.

Schiedsrichter des Spiels in Orlen hat aufgehört

Im damaligen Spitzenspiel bei Meister SG Orlen II soll ein Türk-Spor-Akteur den Referee am Arm berührt haben. Zwei weitere Bad Schwalbacher Spieler sahen jeweils die Rote Karte vom Unparteiischen, der sich bedroht fühlte und daraufhin die Begegnung am 30. April abbrach und inzwischen in Zusammenhang mit den Vorfällen als Schiedsrichter aufgehört hat, so der Kenntnisstand von Waldemar Triquart, Vorsitzender des Kreissportgerichts. Die Verantwortlichen des Bad Schwalbacher Vereins hatten noch am Spieltag das Vergehen des Spielers gegenüber dem Schiedsrichter vorbehaltlos eingeräumt – und in der Folge die drei Rotsünder aus dem Verein ausgeschlossen.

Burak Özyesil: „Wir standen direkt am Pranger“

„Jahrelang war bei uns nichts mehr passiert, aber dann packt man gleich das härteste Strafmaß aus. Wir standen direkt am Pranger, obwohl ja immer zuerst auch die Unschuldsvermutung gilt. Jetzt fühlen wir uns alleine gelassen“, führt Trainer Burak Özyesil im Sog des ungewissen Verhandlungstermins an. Man habe nichts beschönigt, bekräftigt er und fügt an: „Wir hätten uns gewünscht, dass wir hätten weiterspielen dürfen. Im Falle einer Verhandlung mit einer Geldstrafe, Punktstrafe oder Spielen unter Verbandsaufsicht hätten wir uns nicht beschwert. Das Spielverbot bringt uns aber aus dem Rhythmus und wir stehen vor dem Ungewissen.“ Wobei in den HFV-Statuten klar festgelegt ist, dass Vereine für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen und Anhänger haften.

Bei Vergehen gegen Schiedsrichter geben die Statuten den Weg vor

Waldemar Triquart hatte selbst beim Verband über den Fortgang der Angelegenheit unter der Prämisse „dringlich“ nachgehakt, hat aber noch keine Rückmeldung erhalten. Zumal Türk Spor auch Rechtsmittel gegen das verhängte vorläufige Spielverbot geltend gemacht hatte, das nun ausgelaufen ist. Das Spielverbot auf Antrag von Kreisfußballwart Erich Herbst sei quasi unumgänglich gewesen, weil die HFV-Statuten bei Vergehen gegenüber dem Schiedsrichter oder beim Delikt Rassismus keine Spielräume böten, sondern vorsehen, dass schwerwiegende Vorfälle an den Verbands-Anwalt geleitet werden müssten. Nach dem laut Triquart „detaillierten Bericht“ des Schiedsrichters steht ein schwerwiegendes Vergehen eines Einzelnen im Raum. „Wir können die Gewaltschraube nicht einfach ignorieren, wir dürfen das nicht tolerieren“, sagt Triquart generell. Ihm ist die damit verbundene Strafe des Spielverbots für den gesamten Verein Türk Spor Bad Schwalbach keineswegs egal. In früheren Zeiten, an die er sich gerne erinnere, habe er sogar für Türk Spor gespielt, schildert der Vorsitzende des Kreis-Sportgerichts.

Abbruch eines F-Jugendspiels im Rheingau-Taunus

Zuletzt hatte er auch über den Abbruch eines F-Jugendspiels im Rheingau-Taunus-Kreis zu entscheiden. Die Kinder beider Teams, die ohne Schiedsrichter spielen, seien sich einig gewesen, aber die Betreuer und ein älterer Mann hätten offenbar für Turbulenzen gesorgt.. Bis ein Team vom Platz genommen wurde. „Einfach schlimm, dass man die Kinder nicht spielen lässt“, sagt Triquart, der moderate Geldstrafen aussprach, aber im Wiederholungsfall härtere Strafe ankündigt. Eine Schlägerei nach einem A-Jugendspiel sorgt nun dafür, dass es in Sachen Negativvorkommnisse „kein Ende nimmt“, bedauert der Sportrichter.

Aufrufe: 028.5.2023, 14:52 Uhr
Stephan NeumannAutor