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SWFV: Verbandsgericht stößt an Grenze des Vertretbaren

Die höheren Instanzen der Gerichtsbarkeit sind stärker belastet denn je +++ Der Verband will gegensteuern – aber nicht mithilfe der jüngsten Gebührenerhöhung

von Claus Rosenberg · 11.08.2026, 12:00 Uhr · 0 Leser
Vereine, die gegen Spielwertungen Protest einlegen oder gegen Urteile in Berufung gehen wollen, müssen ab dieser Saison mehr Geld auf den Tisch legen.
Vereine, die gegen Spielwertungen Protest einlegen oder gegen Urteile in Berufung gehen wollen, müssen ab dieser Saison mehr Geld auf den Tisch legen. – Foto: Peter Kneffel/dpa

Region. Seit dieser Saison müssen die Vereine tiefer in die Tasche greifen, wenn sie gegen die Wertung von Spielen Protest einlegen oder Urteile des Südwestdeutschen Fußballverbands (SWFV) verbandsintern überprüft sehen wollen. Das Einlegen von Einsprüchen und Berufungen ist drastisch teurer geworden. Einige westpfälzische Vereine nannten es gar „unverhältnismäßig“ und forderten in einem offenen Brief an die Verbandsspitze, diesen Schritt zu überdenken.

Zwischenzeitlich, genauer gesagt am vergangenen Mittwochabend, fand ein Gespräch zwischen den Beteiligten statt. SWFV-Geschäftsführer Michael Monath erklärte danach: „Es war aus unserer Sicht ein sachlicher und informativer Austausch. Wir gehen davon aus, dass das Thema damit abschließend behandelt ist.“

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Zahlreiche Gründe sprechen aus Sicht der Verbandsführung für die Gebührenerhöhung. Der, der landauf, landab als der Plausibelste kolportiert wird, sei indes jedoch keiner: Nämlich der, dass die Kostenschraube als Regulativ für die Zahl der Fälle angezogen worden sei. Dass damit die stark belasteten Sportgerichte – konkret: die Gebietsspruchkammern, die Verbandsspruchkammer und das Verbandsgericht – entlastet werden, weil sich die Vereine dann zweimal überlegen, ob sie Protest oder Einspruch gegen ein Urteil einlegen oder nicht.

Urteilsprüfungen müssen erschwinglich bleiben

Eine solche Argumentation kann die Verbandsspitze auch nicht teilen. Sie hätte ein Geschmäckle in Richtung der Rechtsstaatlichkeit, die der SWFV über alles hält. Vereine, die meinen, ihnen sei Unrecht widerfahren, sollen die Chance haben, das verbandsrechtlich prüfen zu lassen. Eine zu hohe finanzielle Hürde würde eben diesen Grundsatz konterkarieren. Wobei unerheblich ist, ob der Protest oder der Einspruch am Ende erfolgreich war und die Vereine die Gebühr deshalb zurückerstattet bekommen.

Die Hemmschwelle, ebensolche Rechtsmittel einzulegen, ohne dass man um den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens weiß, muss erst einmal überwunden werden. Und diese Schwelle steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem finanziellen Risiko. Stand jetzt reicht die Spanne von 100 bis 250 Euro, je nach Klassenzugehörigkeit des Vereins.

Verfahrensabwicklung von längerer Dauer

Aus heiterem Himmel kam die These jedoch nicht auf, dass die Sportgerichte über die Gebührenschraube entlastet werden sollen. Vereinsvertreter bemängeln, dass die Verfahren zu lange dauern. Die ehrenamtlich arbeitenden Gremien sind mitunter erheblich belastet, bestätigte Thomas Bergmann, der Präsident des SWFV, im Frühjahr gegenüber Medienvertretern unter anderem mit Blick auf die Gebietsspruchkammer Vorderpfalz. „Da haben wir heute schon so viele Fälle wie im gesamten Vorjahr“, sagte er.

Auch am Verbandsgericht, der zweithöchsten Rechtsinstanz im SWFV, habe die Zahl der Fälle „im Vergleich zu früher kolossal zugenommen“. Über 100 Fälle wurden dort verhandelt. Bergmann avisierte, dass sich hier etwas ändern müsse. Unter anderem könne er sich vorstellen, neue Kammern einzurichten. Statistisch indes lässt sich der Trend nicht bestätigen. Michael Monath stellte in einer Auswertung von 2019 und 2025 sogar fest: „Die Zahl der Verfahren ist leicht rückläufig“.

Vergleich zwischen 2019 und 2025

Verändert haben sich nach seinen Worten jedoch die Belastungen in den verschiedenen Instanzen. 2019 bearbeitete das Verbandsgericht 0,5 Prozent aller Fälle im SWFV, 2025 war es ein Prozent. Die Verbandsspruchkammer arbeitete in beiden Vergleichsjahren jeweils drei Prozent aller Fälle auf. Extreme Mehrarbeit mussten die Gebietsspruchkammern leisten, 21,5 Prozent aller Fälle im Vergleich zu zwölf Prozent im Jahr 2019.

Die Veränderungen, so Monath, beruhen auf verschiedenen Faktoren, unter anderem auf einer Verlagerung von Zuständigkeiten vom Einzelrichter auf die Gebietsspruchkammern, aber auch auf der erst eingeführten Position des Verbandsrechtsbeauftragten, einer Art Staatsanwalt im SWFV. Alleine auf dessen Initiative gehen 30 Prozent aller vor dem Verbandsgericht behandelten Fälle zurück. All dies seien Hinweise, die darauf hindeuteten, dass die Gebühren mutmaßlich wenig Einfluss auf die Belastung der Sportgerichte haben. Um hier zu intervenieren, braucht es andere Hebel.

Weniger Fälle in Rheinhessen?

Rheinhessische Vereine hatten in einer Umfrage dieser Zeitung keine Sympathie mit dem Vorstoß der westpfälzischen Klubs gezeigt. Bei den meisten von ihnen hatte sich noch nicht einmal herumgesprochen, dass diese Gebühren drastisch erhöht wurden. Proteste oder Berufungen kommen bei ihnen augenscheinlich nicht so häufig vor, als dass die Mehrausgaben die Vereinskasse über Gebühr strapazierten.