2024-04-25T14:35:39.956Z

Ligabericht
– Foto: Rocco Bartsch

Neue Saison: Corona-Absage ab fünf Fällen möglich

Von Landesliga bis Kreisklasse neue Regelung +++ 50-Prozent-Regel gültig

Der Fußballbezirk Weser-Ems geht ab der kommenden Saison neue Wege bei pandemiebedingten Spielabsagen: Mannschaften, die fünf Covid19-Fälle in den eigenen Reihen haben, können Pflichtspiele beim jeweiligen Staffelleiter absetzen lassen. Doch es gibt Hürden.

Der Bezirksleitung Weser-Ems ist es nach etlichen diskussionswürdigen Spielabsagen in der vergangenen Spielzeit gelungen, zur Saison 2022/2023 eine einheitliche Regelung für pandemiebedingte Absetzungen zu finden. Mit dem Pflichtspielauftakt Ende Juli können Mannschaften von der Landesliga bis zur Kreisklasse Spiele absetzen lassen, bei denen mindestens fünf Covid19-Fälle in den eigenen Reihen vorliegen. Eine Zustimmung des Gegners ist ab sofort nicht mehr notwendig und möglich.

Die betreffenden Spiele werden abgesetzt, sobald fünf Spieler in einem Zeitrahmen von fünf Tagen (der aktuellen Quarantäne-Mindestdauer) vor der Begegnung einen zertifizierten Schnelltest von einer unabhängigen Stelle oder einen PCR-Test mit jeweils positivem Ergebnis beim Staffelleiter einreichen. Selbsttests werden für eine Spielabsetzung nicht akzeptiert. Der betreffende Verein ist zum Nachweis der Testergebnisse innerhalb der gesetzten Frist verpflichtet. Um zu verhindern, dass Testergebnisse von Spielern eingereicht werden, die zwar auf der Berechtigungsliste stehen, aber seit Monaten keine Partie mehr absolviert haben, ist eine fünfzigprozentige Beteiligung des Spielers in allen Saisonspielen Voraussetzung für eine Anerkennung.

Diese Regelung gilt bereits ab dem ersten Pflichtspiel jeder Mannschaft, unabhängig, ob dieses in der Liga oder im Pokal ausgetragen wird. Ab dem zweiten Spiel wird die 50-Prozent-Regelung aktiv. Positive Fälle von Spielern, die beispielsweise erst am dritten Spieltag einsteigen und vorher urlaubsbedingt gefehlt haben, sind für eine Absetzung nicht von Bewandtnis. Die Selbstbeteiligungskosten, ab Juli bei drei Euro liegend, für die Schnelltests sind vom Verein und Spieler zu übernehmen.

Sonderregelungen gibt es für Mannschaften in der dritten Kreisklasse und im Frauenbereich, die nicht in der Normalgröße von elf Spielern gemeldet sind: Neunermannschaften müssen vier Positivfälle nachweisen, bei Siebenermannschaften reichen bereits drei Testnachweise zur Spielabsetzung.

Aufrufe: 028.6.2022, 15:25 Uhr
Dennis KurthAutor