2024-05-02T16:12:49.858Z

Allgemeines

Spruchkammer fällt Urteil im Fall 1. FC Fitten

Nach Spielabbruch gibt es drastische Strafen für die betroffenen Spieler

Während eines Fußballspiels zwischen dem 1. FC Fitten und der SG Leuktal in Merzig-Ballern (Kreisliga A Untere Saar) am 28. Mai 2023 wurde ein Fußballspieler des 1. FC Fitten aufgrund eines Foulspiels vom Schiedsrichter mit einer roten Karte des Feldes verwiesen. Nach dem Feldverweis des Spielers schlug ein Spieler dem Schiedsrichter auf die Brust. Infolgedessen brach der Schiedsrichter das Spiel ab und schickte beide Mannschaften vom Platz. Beim Verlassen des Spielfeldes griff ein weiterer Spieler des 1. FC Fitten den 35-jährigen Schiedsrichter von hinten an und schlug ihm ohne Vorwarnung mit der rechten Faust ins Gesicht. Dadurch stürzte der Schiedsrichter zu Boden und war für einige Sekunden benommen. Der Schiedsrichter erlitt durch die Angriffe Verletzungen. Gegen die beiden identifizierten Spieler des FC Fitten wurde eine Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Heute hat die Spruchkammer des Saarländischen Fußballverbandes ein Urteil in diesem Fall gefällt. Der Spieler, der mit der roten Karte des Feldes verwiesen wurde und der Torwart des 1. FC Fitten werden bis zum 6. August 2023 gesperrt. Der Spieler, der den Spielabbruch durch die Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter verursacht hat, wird ein Jahr gesperrt. Der Spieler, der den Schiedsrichter beim Verlassen des Platzes angegriffen hat, wird aus dem Saarländischen Fußballverband ausgeschlossen. Die ersten acht Spiele des 1. FC Fitten in der neuen Saison werden vom Verband beobachtet. Außerdem erhält der Verein eine Geldstrafe von 500 Euro. Die Partie wird außerdem mit einem 2:1 Sieg für die SG Leuktal gewertet.

Beide Vereine können gegen das Urteil bis zum 28. Juni 2023 Einspruch einlegen. Der Vorstand des Saarländischen Fußballverbandes wird weiter über den Sachverhalt beraten und gegebenenfalls weitere Schritte in die Wege leiten.

Aufrufe: 021.6.2023, 22:22 Uhr
Michael Scholl/SFVAutor