
Anfang März hatte der MSV Düsseldorf, Spitzenreiter der Bezirksliga, Gruppe 1 und erster Anwärter auf den Aufstieg in die Landesliga, in zwei Partien Vedin Kulovic eingesetzt, der zu diesem Zeitpunkt wegen einer vor dem Transfer noch offenen Sperre noch nicht spielberechtigt gewesen wäre. Das Bezirkssportgericht kam zu der Erkenntnis, dass hier ein Fehler der Passstelle vorgelegen habe, weshalb der MSV am fälschlichen Einsatz des Spielers nicht schuld gewesen sei. In einer beabsichtigten Entscheidung hieß es, dass die Partien, die der MSV beide gewann, neu angesetzt werden sollen.
Der 1. FC Grevenbroich-Süd akzeptierte die Entscheidung so, es wird hier also zu einer Neuansetzung des Spiels kommen. Nicht so war es jedoch im Falle des VdS Nievenheim, der die Punkte gerne am Grünen Tisch ohne eine weitere Partie erstreiten wollte. Und so kam es nun am Dienstagabend im Vereinsheim der Sportfreunde Neersbroich zur mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht.
Kurz vor 21 Uhr fiel das Urteil: Das Bezirkssportgericht entschied, dass auch die Partie gegen die Nievenheimer neu anzusetzen ist, die Spielwertung wird aufgehoben. Da die Zeit bis zum Saisonende allmählich knapp wird, wurden Einspruchsfrist und die Frist zur Begründung des Einspruchs von jeweils zehn auf drei Tage verkürzt. Sollte es zur einem Einspruch kommen, müsste sich das Verbandssportgericht mit dem Fall befassen.
In der Beweisaufnahme war die einzige offene Frage, wann sich der MSV Düsseldorf bei Staffelleiterin Michaela Stiels erstmals nach der Spielberechtigung des Spielers erkundigt habe. Stiels sagte aus, sie habe den Spieler selbst im August für drei Spiele gesperrt. Der MSV habe sich dann in Dezember erstmalig gemeldet, als der Spieler noch bei der SG Benrath-Hassels aktiv war. Dabei habe sie gesagt, die Spielsperre sei abgegolten. Zudem habe sie später dann einsehen können, dass die Spielberechtigung von der Passstelle erteilt wurde, als der MSV sich diesbezüglich ein weiteres Mal erkundigt habe.
Der VdS Nievenheim, der anwaltlich vertreten war, argumentierte in seinem Plädoyer, der MSV Düsseldorf habe grob fahrlässig gehandelt, hätte wissen müssen, dass die Sperre während der Sechs-Monats-Frist nicht abläuft. Der Verein habe nicht nachgerechnet, ob die Spielberechtigung überhaupt hätte erteilt werden dürfen.
Der MSV wiederum zeigte kein Verständnis dafür, dass es als grob fahrlässig bewertet werde, wenn man sich auf eine Aussage der Staffelleitung verlasse und beantragte die Wiederholung der Partie. Dieser Argumentation folgte letztlich auch das Sporgtericht. Von Fahlässigkeit könne aus der Sicht des Gerichts keine rede sein, und selbst dann, wenn man zu dieser Erkenntnis gekommen sei, wäre es immer noch nicht so, dass dem MSV ein vorsätzliches Ausnutzen dieses Umstandes vorzuwerfen sei. Es bleibt also spannend, ob die Nievenheimer den weiteren Rechtsweg tatsächlich noch beschreiten wollen.