
Wiesbaden. Es war ein außergewöhnlicher Fall, den das Wiesbadener Fußball-Sportgericht mit Thorsten Nordholt (Vorsitz) sowie den Beisitzern Ingmar Schnurr und Helge Dörr jetzt zum Abschluss gebracht hat. Es war die Begebenheit kurz vor Ablauf der Verlängerung des Pokalendspiels am 8. Mai zwischen dem Türkischen SV und dem FC Bierstadt, die in der Folge zum Spielabbruch durch den Schiedsrichter führte.
Ein Zuschauer hatte etwa auf Höhe der Mittellinie den ins Aus gelangten Ball aufgenommen, ihn zunächst nach hinten in die Höhe geworfen, um anschließend an die Barriere zu eilen und den Spieler Paul Götz, der den Einwurf für Bierstadt ausführen wollte, tätlich anzugehen.
Nach Recherchen des Türkischen SV und Erkenntnissen des Sportgerichts handelt es sich um einen Zuschauer mit „Spielberechtigung für einen Rheingauer Verein“, bestätigt Thorsten Nordholt. Weitere Hintergründe zum Urteil und der Sperre hat der Wiesbadener Kurier für euch zusammengetragen, alle Infos lest ihr im plus-Artikel.