2025-05-12T10:17:47.670Z

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Keine Chance auf weitere Spiele in der Regionalliga.
Keine Chance auf weitere Spiele in der Regionalliga. – Foto: Ralph Görtz

Spielbetrieb beim KFC bleibt eingestellt

Regionalliga West: Einer möglichen Klage zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs hat der Verband eine klare Absage erteilt. Auch von anderer Seite gibt es Gegenwind gegen die Verantwortlichen beim KFC. Wo es weitergehen wird, ist noch unklar.

Rund um den KFC Uerdingen herrscht aktuell viel Rätselraten. Denn trotz der Einstellung des Spielbetriebs sind viele Fragen offen, sind viele Sachverhalte nicht geklärt, und Sicherheit herrscht nur insofern, dass der Verein in der kommenden Saison nicht in der Regionalliga West starten wird.

Viele Fragezeichen schwirren in der Seidenstadt

Wo aber sortiert sich der ehemalige Bundesligist ein? Geht es nach den Verantwortlichen, soll es wenigstens in der Oberliga zur kommenden Saison weitergehen. Bis dahin aber ist es noch ein weiter Weg. Denn zunächst muss geklärt werden, ob es überhaupt eine positive Fortführungsprognose für den KFC gibt. Ebenso ist die Frage, wer den Neuaufbau verantwortet, noch offen. Sollte Mehmet Eser auch nach dem Abstieg dem Verein erhalten bleiben, fiele es in seinen Aufgabenbereich. Seine Zukunft ist jedoch genauso unklar wie die von Trainer René Lewejohann. Ansonsten hätte auch Vorstandsmitglied Dmitry Voronov ein entsprechendes Netzwerk.

Klar ist zunächst aber, dass eine Klage der aktuellen KFC-Verantwortlichen auf die Einhaltung des Spielbetriebs und die damit verbundene Durchführung der letzten Saisonspiele keinen Erfolg haben wird. So erklärte der WDFV die Rechtslage gegenüber „Reviersport“ folgendermaßen: „Die Entscheidung über die Einstellung des Spielbetriebs wurde durch den zuständigen Insolvenzverwalter getroffen. Dieser verfügt im Rahmen des Insolvenzverfahrens über die entsprechende Entscheidungsbefugnis. Für den Verband ist diese Entscheidung verbindlich. Die geltenden Regularien des Verbandes sehen in diesem Zusammenhang kein Rechtsmittel vor.“ Heißt im Klartext: Der Verein hat überhaupt keine Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Insolvenzverwalters vorzugehen. Die Statuten sehen auch nicht vor, dass eine bereits zurückgezogene Mannschaft während der laufenden Saison wieder in den Spielbetrieb zurückkehren kann.

Einstieg unterhalb der Oberliga?

Der Verein hätte in jedem Fall die Möglichkeit, tiefer als nur in die Oberliga Niederrhein abzusteigen. Zum Beispiel, um die Personalkosten bei einer Wiedereingliederung in den Spielbetrieb zur kommenden Saison geringer zu halten. Im Extremfall ging es für die Uerdingen sogar bis in die Kreisliga. „Mit diesem Szenario haben wir uns noch nicht befasst. Wir gehen davon aus, dass sie in der Oberliga wieder an den Start gehen werden“, sagt Jürgen Hendricks, der Vorsitzende des Fußballkreises Kempen/Krefeld.

Ein tieferer Start würde für die regionalen Klubs jedoch eine organisatorische Herausforderung bedeuten. Je nach Zuschaueraufkommen. Denn sollte der KFC zum Beispiel freiwillig in die Landesliga gehen, müsste der Verein ab der kommenden Saison im Kreispokal starten. Inklusive Endspieltag auf einer der dann wohl kleineren Anlagen. „In diesem Fall müsste sich der Verein mit den Polizeibehörden in Verbindung setzen, um Sicherheitsrichtlinien zu erstellen“, erklärt Hendricks weiter.

Der Kommunikationsberater Thomas Feldmann der zuständigen Rechtsanwaltskanzlei VOIGT Salus, die über den Insolvenzverwalter Thomas Ellrich mit dem Verfahren betraut wurde, erklärte, dass es aktuell noch zu früh sei, um eine Wasserstandsmeldung bezüglich der Ligenzugehörigkeit in der kommenden Saison abzugeben.

Darüber hinaus zeigte der Sprecher des Insolvenzverwalters aber auch eine große Portion Unverständnis bezüglich der Vorwürfe, dass man dem aktuellen KFC-Vorstand angeforderte Unterlagen nicht zur Verfügung stellen würde: „Es ist die Aufgabe eines Vorstands, einen Überblick über die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Vereins zu haben, zumal dem Insolvenzverwalter die Abrechnungen der Spieltage vom Vereinsvorstand zur Verfügung gestellt wurden. Der Umfang der Lohnkosten der Mitarbeiter müsste dem Vorstand ebenfalls bekannt sein, der Gesamtumfang war schließlich Gegenstand der letzten Mitgliederversammlung, bei der der aktuelle Vorstand auch zugegen war. Diesen liegen auch alle Lohnabrechnungen vor. Vor diesem Hintergrund ist dieser Vorwurf in keiner Weise nachvollziehbar“, so Feldmann.

Aufrufe: 025.4.2025, 15:30 Uhr
RP / Stefan Loyda und Marc FischerAutor