2024-04-25T14:35:39.956Z

Allgemeines
– Foto: Timo Babic

Spielabbrüche: Offener Brief der Spielleiter und des Sportgerichts

Die aktuelle Entwicklung im Bezirk sei besorgniserregend.

Im Fußballbezirk Rems/Murr gibt es einen offenen Brief an die Vereine sowie die Schiedsrichtergruppen zu den Spielabbrüchen. Die aktuelle Entwicklung im Bezirk sei besorgniserregend und kann so nicht mehr weiter hingenommen werden.

Besorgniserregende Anzahl an Spielabbrüchen!

Der Bezirksspielleiter der Aktiven und der Bezirksjugendleiter als auch das Sportgericht Rems-Murr sind beunruhigt über die aktuelle Situation in den Ligen des Fußballbezirkes Rems-Murr.

Es scheint zur Normalität geworden zu sein, dass es zu Ausschreitungen auf und neben unseren Sportplätzen kommt. Pöbeleien, Revanchefouls, Tätlichkeiten, Betrügereien und ähnliche Vorfälle sind leider keine Seltenheit mehr, sondern ein wöchentliches Bild auf den Sportplätzen.

Nur am Rande erwähnt, aber auch im Detail wichtig: Der Fußballbezirk Rems-Murr hat durchweg zum Wohle der Vereine eine bewährte Schiedsrichterpoolung. Es gibt Schiedsrichter, die mit der Poolung nicht einig sind, aber dieses „Spiel mitspielen“, mit dem Resultat, dass diese Woche für Woche angepöbelt, beleidigt, beschimpft und bedroht werden. Macht es da noch Spaß für die Schiedsrichter? Macht eine Poolung noch Sinn, wenn Woche für Woche Spiele abgebrochen werden und das Geld für so etwas verwendet, um nicht zu sagen „verschwendet“ wird?

Anlass für dieses Schreiben ist allerdings vor allem: Im Moment werden pro Spieltag mindestens ein Spiel, teilweise sogar mehrere Spiele abgebrochen – diese Spielabbrüche reichen von den D-Junioren über die C-Junioren, B-Junioren bis hin zu den Aktiven. Es scheint in Mode gekommen zu sein, dass Mannschaften den Platz verlassen und so einen Abbruch verursachen, weil sie mit Schiedsrichterentscheidungen nicht einverstanden sind.

Wir fragen uns: Wo bleibt das Fairplay? Muss die eigene Unzufriedenheit so ausarten? Was sind die Gründe, dass es aktuell jedes Wochenende zu solchen Szenen kommt?

Von Seiten des Sportgerichts ist hierzu anzumerken, dass für Verschulden eines Spielabbruchs nach § 67 RVO eine Geldstrafe von 30 bis 1.000 €, bei Jugendspielen 20 bis 500 €, in schwereren Fällen oder bei Wiederholungen ein bis sechs Monate Sperre, Anordnung von Platzaufsicht und Aberkennung von bis zu sechs Punkten vorgesehen ist.

Wir werden von unserer vorhandenen Linie nicht abweichen, sondern diese konsequent fortsetzen; hierbei besteht noch Steigerungspotenzial.

Bezirksspielleiter der Aktive und Jugend für das Bezirkssportgericht
Ralph Rolli, Tobias Müller, Rainer Lasartzyk, Dr. Sebastian Reif

Aufrufe: 023.3.2024, 17:35 Uhr
hesAutor